Darf ein E- Bike auch ohne Führerschein gefahren werden?

12 Antworten

Nein - ein Ebike ist im Prinzip ein elektrisches Mofa, fährt von selbst (also ohne treten) und braucht zumindest Prüfbescheinigung und Versicherungskennzeichen.

Meistens ist aber ein Pedilec gemeint, also einFahrrad mit Elektrounterstützung, das nur fährt, wenn man tritt, dafür braucht man keinen Führerschein o.ä.

DerJoergi  09.03.2021, 14:11

E-Bike ist der Sammelbegriff wo man auch durchaus die Pedelecs dazu zählt.

Einzelfahrer  09.03.2021, 14:13
@DerJoergi

Kenn' ich anders, mag aber sein.

Einzelfahrer  09.03.2021, 14:16
@DerJoergi

Das stützt eher meine Ansicht, aber egal, in der Sache sind wir uns ja einig.

DerJoergi  09.03.2021, 14:18
@Einzelfahrer

ja, ich weiß was du meinst- steht ja auch im Artikel das es keine festen Definitionen gibt- habe deine Antwort aber kommentiert um die ganze Sache für den Fragesteller etwas verständlicher zu machen- ich vermute mal, dass die Frage auf Pedelecs bezogen war.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike bzw. ein Überbegriff, deswegen hast du auch bisher so viele verschiedene Antworten bekommen. Wenn du ein Gefährt meinst was mit einem Gasgriff bzw. ohne Muskelkraft über einen E-Motor betrieben wird dann gilt eine 6 km/h-Grenze, sonst brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung für Gefährte bis 25 Km/h. Bei den Pedelecs- also Fahrräder bei denen die Trittkraft durch einen E-Motor unterstützt wird gilt eine 25 km/h - Grenze, dann sind die bis dahin Führerscheinfrei. Ziemlich neu gibt es dann eben noch die E-Roller, diese dürfen Führerscheinfrei bis 20 km/h schnell sein, hier gilt aber ein Mindestalter von 14 Jahren.

§ 4 Abs. 1 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

§ 1 Abs. 3 StVG:

(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1.
beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2.
wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird.

Der Begriff wird nicht genau definiert verwendet. Irgendwie ist alles Fahrradähnliche mit Elektromotor ein "eBike".

Es gibt Pedelecs - das sind Fahrräder, die von einem Elektroantrieb unterstützt werden bis zu einer Leistung von 250 Watt und einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wie für Fahrräder braucht man keinen Führerschein (es sich einfach nur Fahrräder "mit ein Bissl was dran")

Dann gibt es die S-Pedelecs. Die verwenden einen stärkeren Motor (bis zu 500 Watt) und die Geschwindigkeit, die unterstützt wird, ist höher (45 km/h). Das sind keine Fahrräder mehr sondern Kleinkrafträder und müssen ein Nummernschild haben. Sie dürfen nicht mehr auf Radwegen oder z.B. im Wald gefahren werden. Ein Führerschein Klasse AM ist erforderlich.

"Echte" eBikes brauchen keine Pedalunterstützung bis zu 20 km/h und sind ebenfalls Kleinkrafträder.

ein 25 kmh Pedelec ja. Das gilt als übliches Fahrrad, sogar für Kinder

Ein E-Bike wäre ein Leichtmofa mit Gasdrehgriff bzw. Daumengas und ist in Dt. sowieso eigentlich verboten

Ein Speed Pedelec mit 45 kmh als Mokick mit Klasse AM, Helmpflicht, Versicherungskennzeichen