Darf man dieses E-Bike wirklich nur mit Fahrerlaubnis und Versicherung fahren?

4 Antworten

Wieso E-Bike immer ohne Fahrerlaubnis?

Ich lese, Zitat:

Vorschriften für E-Bikes und ihre Fahrer bis 25 Kilometer pro Stunde :
  • gelten als Mofa
  • Mindestalter der Fahrer: 15 Jahre (§ 10 Absatz 3 FeV)
  • Mofa-Prüfbescheinigung für alle nach dem 01.04.65 Geborenen (§ 5 Absatz 1 FeV)
  • Helmpflicht (§ 21a Absatz 2 StVO)
  • dürfen nur auf Radwegen verkehren, die mit „E-Bike frei“ oder „Mofa frei“ gekennzeichnet sind
  • geeigneter Kindersitz für Passagiere bis 7 Jahren notwendig
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Laut Beschreibung besitzt es einen Modus, in dem es rein elektrisch 25 km/h fährt, ohne dass der Fahrer treten muss, somit handelt es sich um ein Mofa.

Man schaue in den § 1 des Straßenverkehrsgesetzes:

(2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1 . beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2 . wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird.

Das bedeutet: Wenn die Nenn-Dauerleistung des Motors mehr als 250 W ist, ist es rechtlich ein Kraftfahrzeug (Kleinraftrad) und eben kein Fahrrad mehr. Und dementsprechend gelten auch die Regeln für diese Klasse Kfz und nicht die für Fahrräder.

Außerdem kann man in der Beschreibung lesen, dass der Motor auch dann antreibt, wenn man nicht in die Pedale tritt. Auch das bedeutet, dass es ein Kfz ist und kein Fahrrad.

Wie groß die Räder sind oder das ganze Fahrzeug, ist vollkommen egal.

stimmt aber so

Problem ist nicht die Höchstgschwindigkeit sondern der zu starke Motor.

Versciherungsfrei sind nur bis 250W