Darf man mit einem E-Bike (Fahrrad) im Wald fahren?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darfst Du nicht. Ein E-Bike ist ein Kraftfahrzeug, während ein Pedelec ein Fahrrad ist. Mit einem E-Bike sind also alle Wege tabu, die mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren werden dürfen. Eine Übersicht: http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html#pedelecs

biker85  17.05.2016, 00:26

Das wußte ich auch nicht. Ich wollte mir eigentlich auch ein E-Bike kaufen, aber das überlege ich mir jetzt nochmal.

Warum nicht? Nur dann nicht wenn ein schild ist mit einem Fahrrad der durchgestriechen ist.

Duhden 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 08:07

@ STaRboy240

Auf solche Antworten sollte man verzichten.

Duhden 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 17:12

Bist Du dir sicher, unter Betrachtung der StVO ?

STaRboy240  05.08.2012, 23:52
@Duhden

Naja nicht zu 100 % aber ich hab mal das gesagt was ich weiß

Duhden 
Beitragsersteller
 19.05.2013, 17:28
@STaRboy240

StaRboy240, eine sehr schlechte Antwort.

Auch auf viele touristische und landschaftliche schöne Wege müssen E-Bike-Fahrer verzichten: Überall dort, wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen sich nur Fahrrad- und Pedelecfahrer bewegen.

In Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen E-Bike-Fahrer nicht in Gegenrichtung einfahren, Pedelecs schon. Diese Unterschiede gelten auch für Waldwege, für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen Quelle AdfC

Nein darfst du nicht, für diese gelten dieselben Bedingungen wie für Mofas, das sie in dieselbe Fahrzeugkategorie fallen.

ich hab hier mal den wikiartikel rausgesucht:

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Bike

Rechtliche Situation Deutschland

Nur die „langsamen“/„normalen“ Pedelecs sind Fahrräder im Sinne der deutschen StVO. Eine Ausnahme bilden nach dieser Definition Fabrikate, die über eine sogenannte Anfahrhilfe verfügen: obwohl sie während des laufenden Betriebs tretabhängig funktionieren, kann man damit unmittelbar aus dem Stand mit einer bloßen Drehung des Gasgriffs auf bis zu ca. 6 km/h beschleunigen, was jedoch für nach dem 1. April 1965 Geborene eine Mofa-Prüfbescheinigung vorschreibt.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind hingegen versicherungspflichtig, und es wird ein Mofa-Führerschein, aber kein Helm benötigt. Fahrradwege dürfen mit diesen Fahrzeugen nur genutzt werden, wenn die Wege auch für Mofas freigegeben sind (durch Zusatzzeichen „Mofas frei“ und stets außerorts). Fahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung sind im engeren gesetzlichen Sinne des Begriffes Kleinkrafträder mit geringer Leistung.[2]

Fahrräder mit unabhängigem Antrieb (E-Bike im weiteren Sinne) und meist Beschleunigung per Handgriff fallen in Deutschland bis 45 km/h unter den gesetzlichen Begriff des Kleinkraftrades. Erreichen sie jedoch mit einem auf 500 W Leistung begrenzten Motor eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, gelten sie im Sinne der deutschen StVZO als Leichtmofa und bedingen bis zu dieser Geschwindigkeit weder einen Motorrad- noch einen Fahrradhelm. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind jedoch erforderlich.

Wenn das Fahren mit Fahrrädern grundsätzlich erlaubt ist, darf man auch mit dem E-Byke auf Waldwegen fahren.

Duhden 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 08:08

Leider eine unsachliche und falsche Antwort

Duhden 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 17:12

Aber, wo steht es in der StVO?