80 km/h E-Bike legal machen?

4 Antworten

Du brauchst für das Teil eine TÜV Zulassung und dafür brauchst du ein göttliches Wunder.

Für die Belastung eines Fahrrades ist das viel zu schnell.

Führerschein brauchst du natürlich dafür und vermutlich für Motorrad.

Aber dieses ,,Fahrrad" ist für die Belastungen ausgelegt. Das ist kein 25km/h Pedelec sondern ein 6k Fahrrad. Dange :D

@Tommyboy12345

erkläre das dem TÜV vielleicht hast du Glück aber ich glaube es eher nicht.

Ohne TÜV Zulassung keine Chance

Ein Fahrrad ist nur solange ein Fahrrad, wie es durch Treten in die Pedale angetrieben wird. Es ist erlaubt, dass ein Motor bis 25km/h beim Treten unterstützt.

Alles, was auch antreibt wenn nicht in die Pedale getreten wird, oder auch über 25km/h antreibt, ist in D kein Fahrrad mehr... es reicht, wenn die Funktion vorhanden ist!

Dementsprechend hast du mit 80km/h UND Gashebel gleich zwei eindeutige Punkte, weshalb es kein Fahrrad mehr ist. Welche Klasse von motorisiertem Zweirad du nun hast, entscheidet mWn die Motorleistung. Bis 11kW hast du ein Leichtkraftrad (Führerschein A1), darüber ein "großes" Kraftrad. Wäre das Ding nur maximal 45km/h schnell, wäre es ein Kleinkraftrad ("Roller").

Mit dem Wissen, als was du das Gerät den zulassen möchtest, kannst du bestimmt einen Termin beim Tüv-Prüfer deines Vertrauens machen, dass er dir erklärt was du alles technisch erfüllen musst, bis du das Gerät zulassen kannst. Ich peile mal über den Daumen: Ein gebrauchtes 125ccm-Leichtkraftrad kommt deutlich günstiger.

Übrigens, bei einem (Leicht-)Kraftrad über 45km/h brauchst du kein Versicherungskennzeichen, sondern eine komplette Zulassung.

Und ohne dir zu nahe treten zu wollen: Jemand, der kopfmäßig in der Lage ist so ein Projekt umzusetzen, ist auch in der Lage sich solche Infos selbst zu beschaffen. Das wäre nämlich die einfachste Info des Ganzen.

Vielen Dank für die Ausführliche Antwort, das weiss ich sehr zu schätzen. Ich habe diese Infos im Internet echt nicht gefunden, da immer nur von S-Pedelecs bis 45km/h gesprochen wird und mehr nicht. Ich will jetzt hier nicht flexen, aber ich habe das Gld für die TÜV Abnahme, also ist es möglich das legal und Straßenzulässig zu bekommen?

@Tommyboy12345

Ich bin kein Tüv-Prüfer oder Zulassungsfachmann oder so.

Aber rein theoretisch solltest du das Fahrzeug zugelassen bekommen, wenn du schwarz auf weiß nachweist, dass es den entsprechenden technischen Anforderungen entspricht. Die eben dadurch vorgegeben werden, als was du es denn zulassen möchtest.

@Tommyboy12345

selbst für S-Ped braucht es umfangreiche Zulassungen mit einer Betriebserlaubnis. Selbst Hersteller werden das nicht machen wegen hoher Kosten durch Abnahme, Zulassung

das solltest mal mit einem vom tüv besprechen was der für vorstellungen hat um eine abnahme zu schaffen.vermutlich lässt es dann bleiben rein von den kosten her

Stealth B 52 oder M 1 Spitzing Race Pedelecs sind nicht zugelassen für den Straßenverkehr.

Beim M 1 gibt es legal das S-Pedelec mit Papieren & Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen

Das habe ich mich auch schon gefragt, das R-Ped läuft so um die 75 kmh, das B 52 lt. Youtube Kanal eines Nutzers aus England auch mal 90

Das wird hier auch mit A 1 nicht zugelassen. Somit dürfte ein Radfahrer, auch als solcher werde ich als S-Ped Fahrer noch gesehen & angehupt, weil ich nicht auf dem Radweg fahren darf, auch auf der Autobahn fahren ab 62 kmh

Das wird hier nicht passieren. Die R-Ped sind für Wettbewerbe.

Tuning eines S-Ped von 45 kmh auf R-Ped habe ich mal erfragt, wird wohl ziemlich erschwert. Das wäre bei M 1 dieser TQ Pinring Motor

R-Ped mit Versicherungskennzeichen hat wiederum keine Betriebserlaubnis als Downsizing, fällt auch weg

Von Niu gibt es jetzt E-Roller auch mit 90 kmh, mit großem Kennzeichen. Ebenso die größere E-Schwalbe als Kraftrad

Gashebel sollten bei uns nicht zugelassen werden, auch bei S-Ped sind es Pedelecs, Speed Pedelecs als Kleinkraftrad 45 kmh.