Darf ein Auszubildender so lange arbeiten?

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Bei Deiner Aufstellung hast Du die Pausen vergessen.
Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.

Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit für Volljährige

Du musst die Pausen nennen, wie lang die sind, sonst macht die Überprüfung keinen Sinn. Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die max. Arbeitszeit 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Davon darf zwar abgewichen werden, aber im 6 Monatsmittel musst du auf diese Zahl kommen.

Was arbeiten nach der Berufsschule angeht. Da es ist in deinem Fall erlaubt, aber es gilt auch ein Urteil des Bundesarbeitsgericht: Die Anwesenheit in der Berufsschule einschl. Pausen und ggf. eine ausgefallene Stunde muss vollständig auf die Arbeitszeit angerechnet werden, selbst die Fahrzeiten von der Berufsschule zur Arbeitsstelle müssen angerechnet werden.

Nehmen wir an, die Schule fängt um 08:00 Uhr an und endet um 15:00 Uhr + eine halbe Stunde Fahrzeit zum Betrieb. Macht also 7,5 Stunden, die der Betrieb anrechnen muss und da die Höchstarbeitsdauer 8 Stunden sind, darf er dich auch nur noch eine halbe Stunde arbeiten lassen. 

Nehmen wir aber nun mal an, die Fahrzeit beträgt nun eine 3/4 Stunde, da bleibt also nur noch 15 Min zum Arbeiten übrig und da sagt das Gericht, da kann keine sinnvolle Ausbildung mehr stattfinden und du kannst gleich von der Schule nach Hause fahren.

Noch ein Tipp: Schau mal in deinen Ausbildungsvertrag, welche Kammer für dich zuständig ist (Handelskammer, Handwerkskammer) und weiße die darauf hin, dass der AG sich gesetzwidrig verhält. Die Kammer kann dann Zwangsmaßnahmen gegen den Betrieb einleiten.

Was steht denn in deinem Vertrag wie lange du arbeitest?

Damals habe ich in der Woche 45 Std gearbeitet (plus Sonntage manchmal) . War nicht rechtens. Hatte mich bei der Industrie und Handelskammer IHK gemeldet. Das Geschäft bekam dann ordentlich Ärger.

Wie viel Pause machst du? 
Und auf wieviel Stunden in der Woche kommst du ohne die Pausen mitzuzählen? Was steht im Arbeitsvertrag.

Meist sind die Verträge ja auf 40 Stunden Woche, dann ist das vermutlich zuviel ja.

Blacki88 
Fragesteller
 06.04.2016, 08:44

1h manchmal auch garnicht. (pause)
38h nach vertrag....

Vyled  06.04.2016, 08:47
@Blacki88

Naja dann ist das vermutlich schon mehr, als du Vertraglich hast...

Rechtlich ist es denke ich gerade noch im Grünen da du Volljährig bist. 

Jewi14  06.04.2016, 09:14
@Blacki88

Wenn du eine Stunde Pause hast, so wird bereits Dienstag, Donnerstag und Freitag gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, da du auch ohne Pause eine bzw. halbe Stunde zu viel arbeitest.

Du hast das Recht auf einen freien Tag und darfst nicht länger als 10 Stunden arbeiten. Und 1 h Pause sollte drinnen sein .... Arbeitsweise Schule nach Arbeitsstelle zählt übrigens als Arbeitszeit.

Leider hast du als vollhähriger Azubi nicht alle Rechte wie die Minderjährigen.

ASW19  06.04.2016, 08:52

§ 4 ArbZG:
Ruhepausen: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.