Werden Pausen bei Sozialstunden angerechnet?
Ich muss bald Sozialstunden machen, Mo-Do von 07:00-16:00 Uhr und Fr von 07:00-12:00.Wie lange betragen an diesen Tagen die Pausen und werden sie von der Stundenzahl abgerechnet ?
7 Antworten
Wenn du von 7 bis 16 Uhr arbeitest, steht dir eine halbe Stunde Pause zu. Aber die wird nicht mit angerechnet. Du müsstest also eine halbe Stund e länger arbeiten. Oder die Zeit später nachholen.
Wenn du von 7 bis 12 Uhr arbeitest, steht dir keine Pause zu. Kannste machen. Musst du aber auch nacharbeiten.
Natürlich werden die Pausen nicht mitberechnet. Wie-viel Pause Du machen darfst, wirst Du den Arbeitgeber fragen müssen.
Die Länge der Pausen hängt von deinem Alter und / oder den Gepflogenheiten in der Einrichtung ab.
Und Pausen zählen nie zur Arbeitszeit und verringern auch nicht deine zu leistenden Sozialstunden.
Wenn du volljährig bist, müssen es nach spätestens sechs Stunden eine halbe Stunde und nach acht Stunden eine Dreiviertelstunde sein.
An dem kurzen Freitag ist keine Pause vorgeschrieben.
Falls der Bauhof feste Pausenzeiten hat, bist du daran gebunden.
Im öffentlichen Dienst ist es so geregelt:
- mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Min. Pause
- mehr als 10 Stunden Arbeitszeit: 45 Min Pause
Also im konkreten Fall: MO -DO je 30 Min
FR. keine Pause
Mehr als zehn Stunden sind illegal.
Natürlich zählen nur die real gearbeiteten Stunden und nicht die gesamte Zeit der Anwesenheit.
Pausen zählen weder zur Arbeitszeit noch zu den zu verichtenden Sozialstunden.
Ich bin Volljährig, also kann man groß davon ausgehen dass ich an an den langen Tagen 1 Std. und den Freitag 1/2 Std Pause haben? Einsatzstelle ist der städtische Bauhof