Darf die Presse einfach so über Gerichtsverhandlungen schreiben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf Antrag kann eine Gerichtssitzung nicht öffentlich durchgeführt werden. Um Zeugen, Kinder zu schützen zB.

Aber bei einer normalen öffentlichen Verhandlung kannst du per Hand alles wort-wörtlich mitschreiben und weitergeben. (wenn du es schaffst). Aber keine Videos, Fotos, und andere Bild oder Tonaufzeichnungsgeräte. Die sind nicht gestattet.

Wenn es eine öffentliche Verhandlung ist: ja