was tun wenn man sich vor gericht unfair behandelt fühlte?

11 Antworten

Hallo.... Ich sag es ungerne, aber Du hast in der ersten Instanz gewonnen und in der zweiten wegen Schlamperei, wegen ignoration der bisherigen Aktenverläufe verloren.... Ich kann Dir aus eigenem Kampf, der weitaus heftigere Grundlagen enthält, unteranderem der Verdacht des missbrauchs an dem eigenen Kind, seit 2 Jahren Kriege mit dem Jugendamt und dem Gericht. Ich gebe Dir aus eigener hilflosigkeit und überzeugung, als Mutter das beste fürs Kind zu wollen, den einzigen Rat... Wenn Gewalt im Spiel ist und die Sorge das Leben Deines Kindes und Dir, was ihr egal ob ihr gemeinsames Sorgerecht habt oder nicht, negativ beeinflusst, kämpfe weiter egal wie weit und womit Du zum Sieg kommen wirst, aber mit legalen und rechtlich wirksamen Wegen. Leider ist seit kurzem das Gerichtsurteil raus, das alle Väter anspruch auf das geteilte Sorgerecht haben, aber ich der Meinung bin, das jeder Fall individiuell geprüft werden muss. Notiere Dir alle Vor und Nachteil der Sorge, welche Qualen Du aus den Gewaltübergriffen mit führst und packe alle Unterlagen die beide Gerichtsurteile angehen zusammen und nehme Dir Deinen alten Anwalt, oder falls Du unzufrieden bist, suche Dir einen neuen Anwalt, der mit Dir diesen Weg geht. Hast Du einen guten Draht zum Jugendamt, dann lass Dir schriftlich von den bestätigen, das eine alleinige Sorge aus deren Sicht für gut befunden wird, aber in der 2 Instanz ingnoriert wurde. Du kannst auch das Gerichtsurteil, was negativ ausging anfechten und eine Beschwerde, dem Gerichtsablauf gegenüber, was unter anderem die vorrangegangenen Grundlagen ausser Acht liess, bemängeln und aufrollen lassen... Im klaren Ausdruck, Du brauchst viel Kraft dafür, Du wirst sie haben, wenn Du sicher bist, das eine gemeinsame Sorge schaden garantiert und dem Kindeswohl nicht gerecht wird. Die Presse würde ich dann mit einschalten, wenn Du genau geprüft hast, ob eine umentscheidung, zu dem Sorgrecht Dir zugunsten aussichtslos erscheint, aber selbst dann wirst Du nicht viel ändern können, aber anderen helfen, für Ängste und Gerechtigkeit zu kämpfen... Verbrauche Deine Kraft nur solange, wie es Deinem Kind nicht fehlen wird, denn Dein Kind braucht Dich als Mutter, sehr viele Jahre und wird nicht glücklicher, wenn Du an einem verlorenen Gerichtskampf kaputt gehst..... Würde mich freuen, zu erfahren, was Du erreichen konntest... Liebe Grüsse und viel Kraft wünsche ich Dir...

In Gerichtsverfahren gibt es immer einen Sieger und einen Verlierer - es sei denn, es wurde vielleicht ein Vergleich geschlossen. Meistens sind beide Parteien auch der Überzeugung im Recht zu sein. Naturgemäß geht also eine Partei mit einem Gefühl der Unzufriedenheit aus solch einem Verfahren. Immer wieder kommen sich dabei Parteien unfair behandelt vor. Das ist nunmal die Natur der Sache. Wer weiß, vielleicht hätte sich dein Ex beim Verfahren davon genau so geäußert wie du nun hier. Sofern Berufung nochmal möglich ist kannst du natürlich auch vor den BGH ziehen wenn es dir das wert ist. Ich weiss allerdings nicht, ob der BGH für Familienangelenheiten zuständig ist.

das klärt meine anwältin gerade ab. klar das es immer einen verlierer gibt. aber um es so zu sagen ich kämpfe seit fast 4 jahren mittlerweile gegen einen mann dem sein kind auf gut deutsch sch... egal ist. der sich nicht meldet, nicht mal zum geburtstag und weihnachten. und der nie für sein kind gezahlt hat. Ein mann der nur alles macht um mir das leben zur hölle zu machen. wegen allen angelegenheiten musste ich vor gericht gehen. ob kitaanmeldung, schulanmeldung. und dann kann ich sowas nicht verstehen wieso ein mann der keinerlei interesse an seinem kind hat dann noch mit entscheiden darf. wenn er sich kümmern würde wärs was anderes!

@sweetmama1602

du armes :( mir bei ist genau wie dir. Ich kämpfe auch gerade um meine Tochter. Ich hoffe du hast deine Sorgerecht bekomme.

Viele Grüße Ngo

Besprich das am Besten mit Deinem Anwalt, den müsstest Du ja vorm Landgericht haben. Du kannst Dich offiziell beim Ober-Landgerichtspräsidenten über die Verfahrensweise beschweren. Es ist Dein gutes Recht. Dann bekommst Du von diesem eine Stellungnahme. Ich würde ausführlich den Verfahrensablauf in der Verhandlung schildern (Desinteresse an der Verfahrensführung, -leitung). Der Richter hat dann eine menge Arbeit und wird sich das nächste Mal sicherlich anders verhalten. Da er sich an das Gesetz halten muss, ist Willkür im Normalfall ausgeschlossen. Hier gibt es dann - wenn doch - weitere Beschwerdemöglichkeiten. Presse würd ich erstmal noch rauslassen.

Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist kannst du Rechtsmittel einlegen. Grundsätzlich solltest du dir aber die Frage stellen in wie weit ein alleiniges Sorgerecht das Problem löst. Dadurch unterbindest du ja nicht den Kontakt (Bzw. solltest du das nicht!) und wenn du sagst dein Ex verspricht dem Kind Dinge die er nicht einhält... Ist das vom Sorgerecht abhängig? Möglicherweise hat er so sogar einen weiteren Trumpf in der Hand. (Mama erklaubt es nicht, deswegen kann ich mein Versprechen nicht einhalten...) Ich denke du weißt was ich meine. Der "Schuss" könnte auch nach hinten los gehen...

hä, beim olg, wird dann nicht zurück an das alte gericht verwiesen?

nein...

@sweetmama1602

a so, vom familiengerich (AG) dann zum OLG, dann bleibt doch nur noch der BGH, oder

@akademikus

ja aber da gibt es bestimmte klauseln. da kann nicht jeder ne klage einreichen. ist sehr kompliziert. und meine anwältin klärt das gerade ab!

@sweetmama1602

aber wieso direkt ans olg, war das denn eine sprungrevision? verstehe ich nicht

@akademikus

na es war beim familiengericht. da hab ich das alleinige sorgerecht bekommen. dann hat er widerspruch eingelegt und es ging ans olg. ich wohne aber auch in brandenburg. vielleicht gibt es woanders noch was dazwischen keine ahnung...

@sweetmama1602

klar eingtlich geht das so: AG, LG und dann OLG