Nutzungsentschädigung für Immobile: Wo beantragen?

5 Antworten

Als Miterbin hast du gleichermaßen Anspruch auf fiktive Mietzahlungen nach ortsüblicher Miete zur hälftigen Erbquote wie du in dieser Höhe Lasten des bebauten Grundstücks tragen musst.

Meint: Würde ein Mieter 700 EUR zahlen müssen, stehen dir 350 EUR zu, wovon du dir 1/24 der Jahrskosten anrechnen lassen musst. Nehmen wir mal an, an Grundsteuer, Müll, Schonsteinfeger, Entwässerung, Versicherung usw. kämen 1600 EUR/Jahr zusammen, wären das noch 283,34 EUR Anspruch.

Den macht man - selbstverständlich rückwirkend mit Eigentumsübergang - schriftlich unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen geltend und geht erst dann zu einem Anwalt, der dies dann als Verzugsschaden auf Kosten der Schwester weiter rechtsverfolgt.

Bis dahin stellt man die Zahlen zusammen, um seinen Anspruch konkret zu beziffern.

G imager761

Ayuka 
Fragesteller
 08.12.2014, 12:46

Und an wen muss ich mich wenden damit ich mein Recht auf Nutzungsentschädigung sofort geltend machen kann? Im Amtsgericht hat mir keiner eine Adresse nennen können, an die ich mich wenden oder Schreiben kann! Die haben gemeint das geht nur mit Anwalt und einer Klage! :/

imager761  08.12.2014, 12:50
@Ayuka

Wie kommentiert, würde ich mir erst einmal die Zahlen zusammensuchen, um einen genauen Anspruch zu beziffern, dann diese Summe von der Schwster unter Fristsetzung fordern und erst danach einen Anwalt einschalten.

Mit "Ich will irgendeine Nutzungsentschädigung" kann man keinen Mahnbescheid oder Zahlungsklage stellen, ist die Summe aber zu hoch, scheitert man kostenpflichtig: Anwälte und Gerichte arbeiten nicht umsonst :-O

Ayuka 
Fragesteller
 08.12.2014, 12:57
@imager761

Das Haus ist übrigens noch verschuldet.

Eigentlich wollten wir es so machen, dass sie die Kreditraten und Betriebshaltungskosten für das Haus übernimmt, weil sie ja darin wohnt.

Nun kommt sie mir 2 Monate später doch mit den Kreditschulden, an dennen ich mich beteiligen soll, weil ich ja nicht nur im Grundbuch eingetragen bin, sondern auch für den dazugehörigen Kredit. Die Rate beträgt monatlich 350€, davon halt die hälfte und dazu möchte sie noch Abwasser und so weiter.

Machen Sie genau das, was Ihnen imager7617 geraten hat: Beziffern sie Ihren Anspruch, wie von ihm vorgeschlagen, schreiben Ihrer Schwester, dass Sie diese Nutzungs-entschädigung ab dem Erbfall geltend machen und kündigen sie ihr an, dass Sie Klage bei Gericht durch Ihren Anwalt erheben lassen, wenn Sie nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen die Verpflichtung anerkennt, die Nutzungsentschädigung zu schulden Selbstverständlich müssten Sie im Gegenzug anerkennen, dass Sie die Hälfte der Hauskosten und Bankschulden zu tragen bereit sind. Natürlich können (und sollten ?) Sie diesem Brief auch durch Ihren Anwalt schreiben lassen; das verstärkt den Driuck ein wenig. Ein Brief an das Amtsgericht wäre sinnlos, weil dieses nur augrund einer förmlichen Klagerhebung tätig werden kann und keine Befugnis hat, auf einen bloßen Brief hin Ihre Schwester zur Zahlung aufzufordern.

Dann mach Deiner Schwester mal klar, daß Sie Euer Haus benutzt und bis jetzt bewohnt. Die Kosten hat hat Deine Schwester zu tragen und soll sich das mal schnell von der Backe putzen.

Ayuka 
Fragesteller
 08.12.2014, 11:15

Sie kapiert es aber erst wenn ich meine Ansprüche geltend mache.

Sie nimmt mich nicht ernst.

Also wo muss ich hinschreiben?! Wer ist dafür zuständig?!

jimpo  08.12.2014, 11:22
@Ayuka

Ich würde vorschlagen Amtsgericht um dort Erkundigungen zu erfragen.

Ayuka 
Fragesteller
 08.12.2014, 11:29
@jimpo

Dort habe ich gerade angerufen.

Bin 4x weiter verbunden worden und dann hieß es "Die Kollegin befindet sich gerade im Gespräch, bitte rufen sie später noch einmal an".

Werde ich machen!

Mal schauen was die sagen.

Ayuka 
Fragesteller
 08.12.2014, 12:09
@Ayuka

Okay, beim Amtsgericht dürfen die mir keine Auskunft geben.

Ich muss mich an meinen Anwalt wenden, weil ich eine Nutzungsentschädigung angeblich nicht ohne eine Zivilrechtlicheklage durchsetzen kann.

Geht das nicht schneller das ich meine Ansprüche geltend machen kann? Ich möchte das die Forderung ab heute gültig ist und nicht erst ab nächste Woche!

Bis zur Klage vergehen wieder unnötig Zeit und Geld, die ich nicht zurück bekomme!

jimpo  08.12.2014, 13:56
@Ayuka

Fahr zum Amtsgericht. Dort müssen Sie Dir Rede und Antwort geben. Ich selbst hatte hatte was mit einer Erbschaft zu tun. Das ging alles reibungslos. Nur die Notarkosten , die mußte ich selbstverständlich bezahlen. Alles Andere z.B. Beratung war kostenlos. Es lohnt sich auf jedenfall, persöhnlich vorzusprechen. Papiere alles mit nehmen.

lesterb42  09.12.2014, 10:39
@jimpo

Anderer Fall, andere Lösung. Das Amtsgericht macht keine Rechtsberatung.

warum so kompliziert? Euch gehört zusammen 1 Immobilie. Also wird eine ortsübliche Miete veranschlagt. Von dieser bezahlt sie dir 50% die du auch ganz normal versteuern musst. Die Nebenkosten sind klar geregelt, was umlagefähige sind (Heizung, Müll, Wasser.....) und welche nicht. Die normalen Nebenkosten muss sie selber bezahlen, bei allen Hauskosten (Grundsteuer.....) bezahlt jeder zu 50%. Alle größeren Reparaturkosten müsst ihr euch teilen.

Ayuka 
Fragesteller
 08.12.2014, 13:25

Wenn die sich also eine neue Heizung wünscht oder irgendwas am Haus kaputt ist, muss ich 50% davon bezahlen?!

Sehe ich irgendwie nicht ein, da wäre mir es lieber, das Haus würde leer stehen!

tapri  08.12.2014, 15:23
@Ayuka

es geht nicht um Schönheitsreperaturen. Natürlich müsst ihr solche Anschaffungen beide bezahlen. Es gibt ja auch eine Wertsteigerung des Hauses und auf diese willst du ja bestimmt nicht verzichten. Warum einigt ihr euch nicht und sie kauft dir deinen Anteil ab? Schont die Nerven

Ayuka 
Fragesteller
 08.12.2014, 15:43
@tapri

Was soll mir den Ausgezahlt werden? Die Bank möchte auch ihr Geld haben. Im Moment sind das ca. 26.000€ die offen sind für das Haus. 30.000€ ist es insgesamt wert. Die Grundstücke sind auf einem Dorf im Osten nicht gerade viel wert. Also habe ich 13.000€ Schulden, sie kann mich sowieso nicht auszahlen, somit kommt es zu einer Teilversteigerung und wer möchte schon 50% Anteil an einem Haus kaufen? Das heißt es wird weit unter Wert verkauft. Dann habe ich kein Haus mehr und wenn ich Pech habe, immernoch eine Restschuld!

lesterb42  09.12.2014, 10:37
@Ayuka

Wenn es zu einer Teilungsversteigerung kommt, wird nicht ein halbes, sondern das gesammte Haus versteigert. Wird natürlich schwierig, wenn noch Grundschulden bestehen bleiben, die höher sind als der Verkehrswert des Hauses.

Dazu brauchst Du erst einmal einen Rechtsanwalt, mit dessen Hilfe deine Forderungen dann konkretrisiert werden können. Dann musst Du die Forderungen gegenüber Deiner Schwester geltend machen; erst dann kannst Du klagen.