Darf die Polizei einen rektal untersuchen?

1 Antwort

Deine Aussage kann so nicht stimmen.

Wenn jemand in Gewahrsam genommen wird, kann eine Leibesvisitation durchgeführt werden.

Aber mit Sicherheit nicht in der öffentlichkeit und von einer Horde Polizisten.

Zitat: "So dürfen Leibesvisitationen von Mitarbeitern nur durchgeführt werden, wenn ein konkreter Verdacht einer Straftat besteht.

Die hoheitliche Maßnahme kann auch gegen den Willen der durchsuchten Person erfolgen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Dabei dürfen etwa auch Körperöffnungen (Mundhöhle, Gehörgang, Rektum, Vagina) untersucht werden. In Justizvollzugsanstalten sind bei Antritt der Freiheitsstrafe Leibesvisitationen die Regel oder auch vorgeschrieben"