Darf die Polizei einen Foltern?
Also sagen wir mal, jemand hat einen Mord begangen und der Mörder hat Informationen, die die Polizei wissen muss. Aber der Mörder will diese nicht preisgeben. Darf die Polizei ihn dann foltern, um die Informationen rauszubekommen.?
12 Antworten
Darf die Polizei einen Foltern?
Nein. Es würde sogar hart bestraft.
"§ 343 StGB, Aussageerpressung(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1.einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,
2.einem Bußgeldverfahren oder
3.einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist, einen anderen körperlich mißhandelt, gegen ihn sonst Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."
Nein.
Zumindest nicht in Deutschland:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
– Art. 1 Abs. 1 GG
„Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“
– Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG
Nein, weder physisch noch psychisch
Nein. Die Polizei darf auch in einem solchen Fall nicht foltern. Sie darf auch nicht die Folter androhen, bereits das ist illegal.
Nein darf sie nicht, also jenachdem welche Folter Methode und welches Land