Darf die Polizei Informationen über eine Straftat an die Schulleitung weitergeben?

6 Antworten

Kommt darauf an welches Delikt.

Dann kommt es eben auch darauf an wo die Ermittlungen überall stattfinden. Der Weg führt schnell in die Schule.

Als ich noch im Elternforum der Schule mitgearbeitet habe, war es so, dass sich Schule und Polizei zusammengetan haben bei Gewalt und Mobbing.

Nein dürfen sie nicht.

Grundsätzlich nein. Du könntest eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Welches Delikt hast du denn begangen ?

Eingriff in den Bahnverkehr

nein, darf sie nicht. Du, bzw. deine Eltern müssen Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung -gegen Unbekannt!- einreichen. Auf keinen Fall gegen eine namentlich genannte Person!

kommt drauf an ... Welches Delikt?