Nach einem Mord, kann der Mörder dazu verpflichtet werden die Beerdigungskosten des getöteten zu zahlen, wie in den USA?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Erben können gegen den Täter einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 823, 844 Abs. 1 BGB geltend machen.

Diesen Anspruch können die Erben auch direkt im Strafverfahren im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens geltend machen. Ansonsten müssten sie halt Klage gegen den Täter beim Zivilgericht erheben.

Es bestehen im Regelfall Schadensersatzansprüche der Erben dahingehend.

Nein, die Beerdigungskosten sind aus dem Erbe zu bezahlen und wenn das nicht reicht von den nächsten Verwanten/Erben.

Aber die Hinterblieben können Schmerzensgeld vom Täter fordern.

Also könnte man während der Verhandlung Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, die dann die Beerdigung zahlen würden.

@fragenfragen135

Man muss hier streng zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld unterscheiden. Beerdigungskosten sind über einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.