Strafanzeige 2x wegen gleicher "Tat" stellen, rechtlich erlaubt? Polizei/Staatsanwaltschaft

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Soweit ich weiß ist das nicht möglich, vor allem weil das Verfahren eh wegen "Doppelverfolgung" eingestellt werden würde. Es sei denn der angebliche Täter hat an einem anderen Tag die Tat nochmal begangen. Aber wenn Tatzeit und Täter übereinstimmen, ist es definitiv nicht möglich.

Wenn du mit der Einstellung nicht einverstanden bist, kannste immer noch Beschwerde dagegen einlegen.

doch, sehr sogar^^

@KSCAndy

Ah okay dann versteh ich das ;) DAnn brauchste keine Angst mehr haben :)

Was heißt Angst, Angst ist was anderes, weil mir da eh nichts passieren würde. Hab nur keine Lust vor Gericht zu müssen. Aber Briefe sind gekommen ja. Na guuuut :-)

Wenn Du den gleichen Täter schon mal angezeigt hast, das Verfahren aber eingestellt wurde, bringt es wenig Sinn, diese Person nochmals anzuzeigen, das würde man dann wohl postwendend "ad akta" legen.Du müsstest sofort, nachdem Du die Mitteilung mit der Einstellung des Verfahrens erhalten hast, Widerspruch einlegen!Natürlich musst Du gute Gründe haben, warum Du Widerspruch einlegst, noch besser ist, Du beziehst Dich auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft wg. der Einstellung, und listest alle falschen Aussagen auf(die der Angeklagte,bzw. dessen Zeugen gemacht haben und!! alle falsche Theorien,bzw. Aussagen der Staatsanwälte, die gemacht wurden).Das alles formulierst Du schriftlich, Du gibst es am Amts-/oder Landgericht z.Hd. des Oberstaatsanwaltes ab!Und vergiss nicht die Bemerkung, falls Dein Einspruch diesmal wieder keine Reaktion bringt, als nächstes mit mit einem Schreiben an das Oberlandesgericht zu gehen.Dann bist Du auf der sicheren Seite,dann wird man sofort reagieren!Viel Erfolg!!!

Anzeigen kannst du so viele stellen wie die magst, sie führen immer nur zu einem Ermittlungsverfahren, da es ja der gleiche Täter und die gleiche Tat ist. Ist ein Verfahren eingestellt worden werden keine neuen Ermittlungen gegen den mutmaßlichen (!) Täter aufgenommen, solange es nicht neue Erkenntnisse geben sollte, die das rechtfertigen. Das Verfahren wurde schließlich mit Begründung eingestellt.

ok - danke dir!

Anzeige erstatten kannst du, aber das wird nix bringen, wenn das Verfahren schon eingestellt wurde.

ja es geht , aber wenn du neue beweise hast ,die beim erstenmal gefehlt haben und deswegen die Anzeige eingestellt wurde!!

& wenn nicht?