Darf die Felge über den Radlauf hinausragen?

3 Antworten

Leider ja, es ist nur eine Abdeckung der Lauffäche des Reifens gefordert.

Ich würde aber trotzdem davon abraten, auch wenn es rechtlich zulässig ist.

Wenn das Felgenhorm schon am Radlauf heraussteht obwohl die Lauffläche des Reifens noch abgedeckt ist, dann steht die Reifenflanke recht steil.

Es muß also der Reifen montiert sein, der nach E.T.R.T.O der kleinste zugelassene für das Felgenmaul ist.

Kann ich fahrtechnishc imme rnru von abraten, Du fährst Dir nur die Felge kaputt und der Reifen ist auch nicht so stabil wie einer der mittleren zulässigen Größen, Du mußt dann unbeding den Mindestreifendruck beachten.

Aber zur eigentlichen Frage:

Ja, es ist zulässig, solange die Reifenlauffläche abgedeckt ist.  Bei dieser Kombination ist mit Sicherheit in der Reifen ABE eine Auflage, die die Abnahme durch einen aaSoP oder Prüfingenieur fordert.

Also Vorführung bei TÜV / DEKRA / GTÜ ....

Nein, das ist aus Sicherheitsgründen ist das verboten.

Nein, weil das Auto dann breiter ist wie zugelassen. Da brauchst du eine Kotflügelverbreiterung weil die Felge auch Wasser, Sand u. Steine hochwirbeln kann. Und alles muss vom TÜV genehmigt werden.