Wo müssen TÜV-Eintragungen gemacht werden?
Hallo, ich werde mir demnächst auf mein Pickup eine Kabine hinten drauf bauen lassen. Der Umbau wird in Niedersachsen gemacht. Ein Gutachten wird dor vor Ort in der Werkstatt noch erstellt.
Von dort habe ich jetzt gesagt bekommen, dass die Eintragung in die Fahrzeugpapiere dann beim örtlichen TÜV bei mir zuhause (Hessen) gemacht werden muss.
Stimmt das? Eigentlich muss man ja "unverzüglich" eintragen lassen - allerdings ist die Fahrt von der Werkstatt dort bis zum TÜV in meiner Heimatregion ungefähr 300 kilometer weit.
Oder kann ich auch dort in der Nähe zu nem TÜV fahren und die Kiste in NDS eintragen lassen?
MfG, Daniel
2 Antworten
Wenn Du von der Werkstatt bereits das Gutachten bekommst, brauchst Du nicht noch extra zum TÜV, sondern kannst mit dem Gutachten direkt zu Deiner Heimat-Kfz-Zulassungsstelle fahren und dort die Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen.
Das Gutachten muß natürlich von einem aaP oder aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) erstellt, unterschrieben und gestempelt sein.
Frag mal in der Werkstatt nach, ob der aaP/aaS das bei denen vor Ort macht. Das Gutachten ist bundesweit gültig.
Das Gutachten wird dort direkt nach dem Umbau vor Ort erstellt.
Also wenn ich dich richtig verstehe, fahre ich vom Umbau dann direkt zu meiner Heimat-Zulassungsstelle und das gilt dann noch als "unverzüglich"?
Oder hat das Gutachten in dem Sinne eine ähnliche Eigenschaft wie ein ABE, dass der Versicherungsschutz nicht direkt erlischt?
Sorry, aber ich fühl mich bei dem Thema ein wenig wie im Tal der Ahnungslosen ;-) Da frag ich lieber noch drei Mal nach.
Meine erste Idee wäre es auch, einen Prüfer zur Werkstatt zu bestellen (oftmals werden ja mehrere Fahrzeuge geprüft) und das vor Ort erledigen zu lassen.
Kann es sein, daß Du hier "heimischer TÜV" mit "heimischer Zulassungsstelle" verwechselst?
Wenn Du von der Umbauwerkstatt das Gutachten des aaP/aaS bekommst, mußt Du zwar noch zur heimischen Zulassungsstelle gehen, aber Du brauchst nicht mehr zum heimischen TÜV.
Die Änderung der Fahrzeugpapiere macht nur Deine Zulassungsstelle. Wenn Du z.B. Kennzeichen "KS" hast, mußt Du zum Kasseler Straßenverkehrsamt gehen. In Fulda würde sie Dich wegschicken, und in Frankfurt auch.
Moment: So wie ich das verstehe, wird dann das Gutachten vom TÜV vor Ort gemacht und es geht nun nur noch um die Eintragung in den Fahrzeugschein. Letzteres macht natürlich die Zulassungsstelle aufgrund des TÜV-Gutachtens.
Dann hatte ich es wohl anfangs nicht richtig verstanden.
TÜV vorOrt -> Gutachten
Zulassungsstelle zuhause -> Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Ah. Ok. Jetzt verstehe ich das ganze!
Vielen Dank euch beiden für die Hilfe, bartman76 und ciubacka!
Ja, in der Tat - das hatte ich verwechselt. Jetzt habe ich es aber gerafft ;-)
So in die Richtung dachte ich auch erst - nur, dass ich von der Werkstatt halt gesagt bekommen habe, "die
Eintragung in die Fahrzeugpapiere kann nur bei Ihrer
örtlichen Zulassungsstelle erfolgen"...
Das hieße halt in meinem Fall, erst mal 300 km zum heimischen TÜV zu gurken... ich finds ein wenig merkwürdig.