Darf die Bank Daten an die Kriminalpolizei weitergeben?

7 Antworten

Wenn der Verdacht einer kriminellen Handlung besteht auf jeden Fall. Zumindest mit richterlichen Beschluss. Das Finanzamt erfährt ja auch alles, was es wissen will.

An Dritte weiter geben ist nicht erlaubt. Wenn ein Vergehen wie Geldwäsche, Geldfälschung oder Finanzierung von Terrorismus vorliegt muss Bank Daten raus geben und weiter geben. Dafür muss ein Beschluss vorliegen.

Nur mit einer richterlichen Verfügung. Es ist nicht so wie im Fernsehen, dass die Polizei eben mal telefonisch alle Kontodaten von der Bank mitgeteilt bekommt...

Keiner hat gesagt, dass ich es so sehe ;-)

@SkyeHamiltooon

Habe ich das behauptet? Es wird nur immer wieder so gezeigt... Also, wie gesagt, nur mit richterlicher Verfügung. Und eine Situation von "Gefahr im Verzug" (bei der es auch ohne ginge...) kann ich mir in dem Zusammenhang auch nicht vorstellen.

ja, die Kriminalpolizei befasst sich mit STRAFTATEN und wenn es der Aufklärung dient, darf /muss die Bank helfen sonst ist es Strafvereitelung ( und wiederum strafbar)

Sie ist sogar verpflichtet hohe Transaktionen z.B. dem Finanzamt zu melden.