darf die Frau an der Rezeption dann sagen wie ich offiziell heiße?
Hi, stellt euch vor, ich stehe an der Schlange beim Arzt an der Rezeption.Die Frau an der Rezeption sieht das ich Sabrina heiße und zufällig kommt eine Freundin spricht mich mit Hana, darf die Frau an der Rezeption dann sagen wie ich offiziell heiße ?
selbst wenn die Frau an der Rezeption mit der Person befreundet ist?
Was passiert wenn sie es tut, darf ich sie anzeigen ? Gilt das in einer Fahrschule auch ?
3 Antworten
Sie sagt natürlich ihren echten Namen, also wenn sie sie aufrufen.
Nein!
Wird die Frau an der Rezeption mich vor der Freundin fragen ob sie meinen echten Namen der Freundin verraten darf?
Patienten werden mit dem Namen aufgerufen, mit dem sie in der Praxis angemeldet sind
Ja klar aber ich meine ob Sie das der Freundin sagen darf
dürfte datenschutzrechtlich nicht in der Absicht zulässig sein, die andere aufzuklären. Beim Aufrufen wäre es zulässig, zu sagen, Frau ... (Müller/meier...)
Ja genau
Wird die Frau an der Rezeption mich vor der Freundin fragen ob sie meinen echten Namen der Freundin verraten darf?
Auch das ist schwierig. Wegen der Informationellen Selbstbestimmung.
also ist es erlaubt oder nicht?
Eher nein. Aber ganz sicher bin ich nicht
Ja klar aber ich meine ob Sie das der Freundin sagen darf