Einfache Auskunft aus dem Melderegister verweigert?

Schreiben an EWO - (Behörden, Einwohnermeldeamt, Auskunft) Antwort vom EWO - (Behörden, Einwohnermeldeamt, Auskunft)

6 Antworten

Es kann doch nicht jeder einfach Auskunft über den Aufenthaltort einer anderen Person bekommen.

Da muss man trifftige Gründe haben.

LG

Ich kann die beiden Schreiben wegen der kleinen Schrift leider nicht entziffern.

Ich glaube, dass Privatpersonen keine Auskunft erhalten. Mir ist aber bekannt, dass Rechtsanwälte Auskunft erhalten.

Jeder kann beim Einwohneramt eine Auskunft bekommen. Manche möchten einen Grund genannt bekommen, andere nicht. Aber jede Person hat das Recht, beim Amt zu hinterlegen, ob auf jede Anfrage eine Auskunft erteilt werden darf, oder nicht und auch einen bestimmter Personenkreis ausgeschlossen wird. Weiterhin kann sie festlegen , das erst mit ihr Kontakt aufgenommen wird und sie dann entscheidet. Die 2 Briefe kann ich wegen der kleinen Schrift nicht lesen. Du möchtest sicher auch nicht ,das jedem deine Kontaktdaten mitgeteilt werden.

Es steht ja bereits in dem Antwortschreiben, dass aus juristischen oder tatsächlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden kann.

Im Klartext: 1) du gehörst nicht zu dem Personenkreis, der eine Auskunft über Daten Dritter übermittelt werden darf [Datenschutz] und/oder 2) tatsächliche Gründe vorliegen. Das bedeutet, dass die angefragten Daten nicht im  Melderegister vorliegen, sofern derjenige nicht dort gemeldet ist.

darkshadow1987 
Fragesteller
 21.11.2015, 13:22

Ich habe die Adresse von der Gemeinde Guxhagen, welche mir bereitwillig Auskunft erteilt hat. Diese Adresse wurde damals von der Stadt Düsseldorf an Guxhagen übermittelt. Also kann ich davon ausgehen das meine Cousine sich in Düsseldorf aufhält / aufgehalten hat.
Mein Interesse bekundet sich in so fern, als das meine Großmutter sich gerne Kontakt aufnehmen möchte, weil sich damals während der Scheidung von den Eltern einiges unschönes abgespielt hat.
Habe ich demnach kein berechtigtes Interesse?

rotreginak02  21.11.2015, 14:33
@darkshadow1987

Die Meldebehörden gehen sehr unterschiedlich mit dem Datenschutz ihrer Bürger um.....manche verkaufen diese sogar an Werbefirmen... streng genommen gilt dein persönliches Interesse wohl nicht als "berechtigtes Interesse" wie es zum Beispiel bei Schuldeneintreibung durch einen Anwalt gewährt wird, oder seit neustem auch Ex-Vermietern....

Aber du kannst es ja auch über facebook, stayfriends.de oder www.yasni.de

mal versuchen...... vielleicht landest du einen Treffer oder bekommst zumindest die aktuelle Mailadresse der Cousine raus, sodass du den Kontakt herstellen könntest. Ich wünsch dir in jedem Fall viel Erfolg!

das berechtigte interesse war in deiner anfrage nicht zu erkennen...