Müssen Beamte ihren Namen nennen?

6 Antworten

Viele wissen hier anscheinend nicht, dass seit einiger Zeit telefonische Anfragen nur noch von Call-Centern der jeweiligen Behörde beantwortet werden, ist ja meist auch gar nicht zu erkennen.Die Berater dort vergessen wiederum den Anrufern zu sagen, dass sie im Call-Center sitzen und nicht in der Behörde. Diese dürfen ihren Namen nicht nennen, je nach Behörde.Sie können einem aber schon einige Fragen beantworten, können zwar Akten einsehen, aber selber nichts verändern, aber sie können natürlich etwas weitergeben. Dies dient dazu diese Ämter um die kleinen Dinge schon zu entlasten, all die Auskünfte kosten ja schon enorm viel Zeit.Ich arbeite nicht dort, habe nur die letzten Jahre mit verschiedenen Ämtern zu tun gehabt, Kindergeldkasse, Jobcenter, Sozialamt und Grundsicherungsamt waren die Einzigen,bei denen  ich noch die Sachbearbeiterin anrufen konnte, die haben ihren Namen direkt zu Gesprächsbeginn genannt, da weiß man , dass man tatsächlich dort im Amt gelandet ist.

Lass dich das nächste Mal gleich zum Vorgesetzten durchstellen oder schreibe eine Beschwerde an die Behördenleitung!

Ein Gesetz gibt es dazu nicht! Sie sind aber verpflichtet sich vorzustellen und die Position zu nennen die sie innehat. Auch wenn man darauf hinweist das man sich das notieren möchte, für alle Fälle. Hatte allerdings auch mal das Problem, als ich sie bat den Namen noch einmal zu wiederholen und meinte dann nur wozu, ich kann ihnen doch viel erzählen. Ich erklärte ihr dann , das ich die gewählte Telefonnummer und die Uhrzeit notiere und sollte ein Problem auftauchen würde man wohl in ihrer Behörde herausfinden wer da am Telefon gewesen wäre. Durchstellen zum Vorgesetzten funktioniert auf Garantie nicht. Wenn man kann ,die Nummer von der Vermittlung wählen und sich dann mit dem Vorgesetzten verbinden lassen.

In den meisten Behörden sitzen nur noch Angestellte, keine Beamte! Du weißt doch mit welchem Amt du telefonierst, oder?

Die Sachbearbeiterin braucht ihren Namen nicht zu nennen, wohl aber ihre Position in der Behörde, z.B. "Sachbearbeiter 13 in der Abteilung Z".