Was erlaubt sich mein Vermieter?

4 Antworten

Ich denke das ihr ganz schön seltsam seid

Ihr beschwert euch, das euer Vermieter im Garten rum läuft - helft ihm aber nicht den "Grund" dafür zu beseitigen!

Wenn seine Sachen weg sind, hat er da nichts mehr zu suchen - da würde ich von mir aus ihn fragen, wo die Sachen hin sollen und spätestens am nächsten Wochenende wäre der garten leer!

Und was das Schild betrifft: sein Haus, sein Schild!

Wenn DU den Wohnraum gewerblich nutzt, solltest du auch einen Mietvertrag zurgewerblichen Nutzung haben - die Frage ist: darfst du das überhaupt? Immerhin müsste dafür ein baunutzungsänderungs Antrag  gestellt werden ..,

Also ICH würde mich an deiner/ eurer stelle nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen - denn wenn ihr den Vermieter zu sehr ärgert, kann der euch auch ganz schnell wieder kündigen!

Wir haben nach dem 20sten klingeln dann irgendwann die Tür geöffnet und wurden vor den Nachbarn angeranzt warum wir so lange schlafen. Und der Vermieter hat eine sehr durchdringende Stimme! 

Wir haben dem Vermieter bestimmt zwei Stunden lang geholfen seine Sachen von unserem Garten in eines seiner Häuser um alle Ecken zu tragen obwohl er das hätte ankündigen können. Ich arbeite oft bis nach Mitternacht.

Ich bin noch nichtmal auf seine hämischen Sprüche eingegangen von wegen er fände es doch klasse mich nackt zu sehen sondern habe das ignoriert.

Ich nutze mein Miethaus nicht gewerblich. Ich bin Fotografin und hatte ein Hochzeitspaar zum Kennenlernen und absprechen des Hochzeitstages auf einen Kaffee da. 

Zudem kommt noch, dass wir einen Stellplatz zur alleinigen Nutzung im Mietvertrag stehen haben, sich aber vor einigen Tagen rausstellte, dass der Parkplatz zum Grundstück der Nachbarin gehört, welche mit dem Vermieter auch noch zerstritten ist. Nun steht sie andauernd mit ihrem Auto vor unserem Haus. Der Vermieter hat im Vertrag also falsche Angaben gemacht und der Parkplatz gehört gar nicht ihm. 

Mit einem anderen älteren Hausbesitzer von nebenan haben wir über das Verhalten des Vermieters gesprochen und wie sich herausstellte reden die beiden seit einigen Jahren kein Wort mehr miteinander weil der Vermieter seinen Parkplatz wohl auch heimlich untervermietet hat. Ich denke nicht das wir hier die komischen sind.

@hittheroadgirl

Wenn du Kunden zu Besprechungen empfängst, nutzt du den Wohnraum gewerblich.

Was den Parkplatz betrifft, bin ich völlig bei dir! Das geht gar nicht!

Was den Umgangston deines Vermieters betrifft:

Der Mann ist 71 und halt ne andere Generation, das er mit seiner/eurer Nachbarin schon seit Jahren im Clinch liegt, zeigt doch das er nicht gerade mit Sanftmut gesegnet ist.

Der garten ist ja nun wahrscheinlich leer, also hat er jetzt keinen Grund für neue besuche

Setz ein neues Schloss in das Gartentir ein und bitte ihn sich an die mietrechtlichen fristen für den ihm zustehenden jährlichen Besuch zur Begehung seiner Immobilie und des Gartens zusteht!

Und ein bisschen komisch seid ihr schon - wenn ich 1x meinen Vermieter überraschend im garten erwische frag ich nach dem Grund - kommt als Antwort die Gartenmöbel, frag ich wo die hin sollen und geleite ihn nett lächelnd auf die Straße und kümmer mich persönlich um den Abtransport -dann weiß ich WANN und DAS es gemacht wird- und dann hat er nichts mehr bei mir verloren!

Die Frage ist nun, wie viel Porzellan schon zerschlagen wurde - und welche Lösung für das Parkplatzproblem im Raum steht!

Ich würde ihn zu einem klärenden Gespräch einladen und versuchen eine Lösung zu finden - oder ihr zieht um!

@Vampire321

Deine Bemerkung über gewerbliche Nutzung ist unzutreffend. Als Gewerbetreibender kann ich sehr wohl in meinem BESITZ vorübergehend Kunden empfangen, wenn das Gewerbe als nicht störend gilt.

@Gerhart

Das stimmt - wenn manninbeinem sog "mischgebiet" wohnt!

In reinen Wohngebieten sieht das meines Wissens nach anders aus!

ICH durfte mein (stilles) Gewerbe nicht zuhause betreiben, da wir in einem reinen Wohngebiet leben - da ändert auch das mir/uns gehörende Eigenheim nichts dran, ich musste meinen Firmensitz offiziell auslagern!

Deshalb mein Hinweis ...

Ich denke, dein Vermieter denkt noch in Kategorien des Vermieters eines Ferienhauses und will nicht zur Kenntnis nehmen, dass dieses Haus mit Garten nicht mehr sein Besitz ist, wobei der Ferienhauseigentümer auch nicht mehr Rechte als ein Vermieter/Eigentümer eines Mietgrundstückes hat. 

Zuerst solltest du durch den Wegfall des Pakrplatzes die Miete um den Betrag mindern, die der Parkplatz ortsüblich kosten würde. Weiter muss der Vermieter mit einer Unterlassungsklage bedroht werden und weiter ihm eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch in Aussicht gestellt werden.

Damit wird dem Vermieter signalisiert, dass er sein willkürliches Handeln auf eurem BESITZ zu unterlassen hat. Wie ist das Tor zum Grundstück beschaffen? Du schreibst, dass es nicht über ein Schloss verfügt? Es muss doch aber verschließbar sein. Ist denn das Haus verschließbar? Lässt sich das Grundstück durch das Tor befahren? Befindet sich die Hauseingangstür straßenseitig oder hofseitig? Ist die Klingelanlage ebenfalls hofseitig angebracht?

Habt ihr den Garten mit im Mietvertrag oder nicht?

Ja, da steht Haus mit Garten.

@hittheroadgirl

Dann tauscht doch das Schloß vom Gartentor aus. Der Vermieter hat in eurem Garten nichts verloren.

@vogerlsalat

Da gibt es leider kein Schloss an diesem Tor :/ 

Ich habe so ein bisschen die Befürchtung, dass er unsere Bitten nach Ankündigung weiterhin einfach ignoriert und ständig aus irgendeinem Grund im Garten oder in unserem Waschkeller steht. Werde ihm dazu wohl offiziell mal einen Brief schreiben müssen.

Zunächst würde ich in einem Brief deutlich machen, dass er das von Euch gemietete Grundstück nicht ohne Euer Einverständnis im Einzelfall nicht betreten darf.

Dann würde ich eine Mietminderung um 15 bis 20 € für die Vorenthaltung des gemieteten Stellplatzes ab sofort machen und ihm dies in den Brief rein schreiben.

Schließlich würde ich ihn bitten, belästigendes Klingeln zu unterlassen. Wenn nach dreimal Klingeln niemand aufmacht, soll er akzeptieren, dass ihr entweder nicht zu Hause seid oder in dem Moment keine Störung wünscht. Weist auf das normale Verhalten normaler Menschen hin.

Das Werbeschild dürft ihr nicht entfernen, aber so zuhängen, dass es nicht beschädigt wird. Sollte der Vermieter was dagegen haben und die Folie bzw. Abdeckung entfernen, dann bringt ein zusätzliches Schild an, z. B. im Fenster, dass die Wohnung derzeit nicht vermietet wird. Das wiederum darf der Vermieter nicht verhindern.

Sollte sich der Vermieter komplett oder in Teilen Euren Bitten widersetzen, geht zu einem Anwalt und lasst auf Unterlassung klagen.