Mietrecht WG, Vermieter kommt ständig unangemeldet

9 Antworten

euer vermieter hat sich anzumelden, mit datum und uhrzeit und was er überhaupt möchte. ihr müsst ihn nicht in die wohnung/haus lassen wenn er unangemeldet auftaucht.

bezüglich der bauarbeiter werdet ihr das mit dem VM klären müssen. wenn ihr nicht wollt das der VM oder die bauarbeiter einen schlüssel zum haus haben so teilt ihm dies mit und verlangt die herausgabe der schlüssel. es steht weder dem VM noch sonstigen personen zu einen schlüssel zu eurem gemieteten haus ohne eure einwilligung zu besitzten. und schon gar nicht eure räumlichkeiten einfach mal so zu betreten !!!

teilt dies eurem VM in einem brief mit, verlangt die herausgabe der schlüssel. kommt er diesem nicht nach könnt ihr auf herausgabe der schlüssel klagen. einfacher wäre es allerdings wenn ihr das schloß austauschen würdet... nach auszug das alte wieder einbauen und die schlüssel dafür dem VM übergeben. machen wir so bei jeder mietwohnung, von anfang an ;O)

Du hast aber schon mitbekommen, dass Küche und Bad und der Rest des Hauses bis auf die einzelnen Zimmer gar nicht zur Mietsache gehören? Mit welchem Recht will man ihm zu Räumen, die nicht gemietet sind, den Zugang verwehren oder gar die Schlüssel abnehmen?

@MosqitoKiller

ich hatte das anderst interpretiert... ich bezog mich auf die aussage unser haus, daher ging ich davon aus das sie das ganze haus gemietet haben. sollte es so zutreffen wie du das sagst, dann wäre natürlich meine aussage nicht richtig ;O)

Wenn Ihr das ganze Haus gemietet habt, darf er ohne Ankündigung nicht rein. Bei Zimmerweiserr Vermietung kann das anders aussehen. Das Bad, gehört es zu einem Zimmer, oder zur gemeinsamen Benutzung für alle zum Haus? Dabei gilt dasselbe wie für die Zimmer.

es sind 2 bäder im Haus für die gemeinsame Benutzung

Der Vermieter darf keinen Schlüssel zu eurer Wohnung besitzen. Er muss euch die alle abgeben. Auch für Notfälle darf er keinen behalten. Bei Notfällen ruft man die Feuerwehr oder Polizei. Und er darf auch keinen Schlüssel an die Arbeiter weitergeben. Mit der Vemietung hat er jedes Recht an die Schlüssel abgetreten. Das wollen viele nicht glauben, ist aber so.

Viele Vermieter denken immer noch, sie dürften den Schlüssen behalten, ist rechtlich aber falsch. Ausser es ist so mit euch abgesprochen und steht im Mietvertrag. Und auf keinen Fall darf er einfach rein kommen. Er muss sich eine bestimmte Frist vorher anmelden, damit ihr öffnet oder den Schlüssel irgendwo deponieren könnt.

offensichtlich sind nur die Zimmer vermietet.Da liegt die Sache etwas anders.

Darf er das?

Sofern nur die Zimmer einzeln vermietet sind und es sich beim Rest des Hauses um Gemeinschaftsräume handelt, darf auch er diese betreten, ja...

und haben einen Schlüssel zu "unserem" Haus, und können unser Bad mitbenutzen, was definitiv NICHT in Ordnung ist meiner Meinung nacht.

Es ist weder Euer Haus noch Euer Bad, es sind nur Eure Zimmer, daher ist das auch i.O. . Allenfalls bei eine etwaigen Nebenkostenabrechnung könnte man das montieren...

.. deswegen die Anführungszeichen..

Um die rechtliche Frage zu klären ist der Mieterverein oder die Verbraucherzentrale zuständig.