Darf der Vermieter trotz Rückerstattung die Nebenkosten erhöhen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde sagen, es kommt darauf an um welche Nebenkosten es sich handelt. Nehmen wir einmal an ,du hast die Erstattung bekommen, weil deine Heizkosten niedrig waren. Du zahlst für Heizung 100€ im Monat vorraus.  Nun kommen noch mal 20€,für Wasser 5 € für Hausstrom etc.  Das sind nur Beispiele.

Wenn die Stadtwerke die Preise für Wasser anheben, so ist absehbar, das deine Wasser und Abwasserkosten steigen werden. Daher könnte er die vVrrauszahlung für diesen Posten anpassen. Aber Pauschal einfach für alles anpassen halte ich für problematisch, da er sich damit einen Kostenlosen Kredit bei Dir nimmt. Geht er in Insolvenz,ist Dein Geld weg

Wenn Du allerdings immer Nachzahlungen hättest, so muss der Vermieter ja für Dich in Vorleistung treten,mit dem Risiko das Du vieleicht nicht zahlen kannst. In dem Fall kann er die Vorrauszahlung angemessen erhöhen. Aber einfach so, ohne Grund ,sehe ich das nicht.

Lege das Schreiben des Eigentümers dem JC vor. Wird das dann abgelehnt kannst Du Dich noch immer mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Salue

Ich bin selber Vermieter. Es ist tatsächlich nicht einfach mit der Abrechnung.

Ich stelle hier der Schweiz fest, das viele Hausverwaltungen freie Wohnung anbieten und da absichtlich zu tiefe Nebenkosten angeben  (z.B: Fr. 1500.- /Mon + ca. Fr .100.- NK). Die böse Überraschung kommt dann bei der Endabrechnung.

Ein milder Winter; Heizkosten fallen, Familien in den Wohnungen; Wasserkosten steigen u.sw.

Es ist ein "Riesenlotto" und genau treffen kann man es nicht. Ich will fair bleiben, aber ich schätze "über den Daumen" mal ab.

Dein Vermieter hat mit der Gutschrift bereits bewiesen, dass er die Endabrechnungen doch sehr seriös macht.

Haben wir keinen eiskalten Winter, bleiben die Nebenkosten beim jetzigen tiefen Wert. Umso mehr Gutschrift gibt es dann dafür auf nächste Weihnachten.

Es grüsst Dich

Tellensohn

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html

(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

Wenn also die tatsächlich angefallenen Nebenkosten 15 € monatlich niedriger waren, als die Vorauszahlung und nun um 20 € erhöht werden soll, ist die tatsächliche Differenz ja 35 € oder 16,67%.

Das dies angemessen ist, wird er vermutlich schwer begründen können.