Nebenkosten plötzlich viel höher als vertraglich festgelegt?

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Die bei Vertragsabschluss per Kalkulation veranschlagten Betriebskosten müssen nicht mit den tatsächlichen konform gehen, Bei der Art der Betriebskosten ist das anders. Nur die dürfen umgelegt werden, die auch vertraglich vereinbart wurden und auch nur mit dem vereinbarten Umlageschlüssel. Sind jeweils keine Schlüssel definiert, gilt lt. BGB die Wohnfläche. Nur Heizkosten müssen zwingend nach Verbrauch umgelegt werden. Auch ist in der BK-Verordnung klar definiert (s. google), was überhaupt Betriebskosten sind. Wespenbekämpfung jedenfalls nicht, Un gezieferbekämpfung in der Regel auch nicht. Eine grundsätzliche Frage: Ihr seid im Januar eingezogen, der Vermieter rechnet jetzt ab, wie ist der Abrechnungszeitraum zeitlich definiert? Er muss auf jeden Fall 12 Monate umfassen, das muss nicht mit dem Kalenderjahr konform gehen. Innert dieses Abrechnungszeitraumes wäre dann euer konkreter Nutzungszeitraum relevant. Nun erschließt sich beides mir noch nicht.

Wenn sich bestimmte BK scheinbar vervielfacht haben, ist das bei der 1. Abrechnung zu relativieren, sie waren vermutlich nur zu niedrig angesetzt. Was andres wäre es wenn bei der nächstfolgenden dieser Effekt gegeben wäre. Dann bedarf es einer Erklärung und Erläuterung. Außerdem hast du das Recht auf Einsichtnahme in alle zugrunde gelegten Originalrechnungsbelege.

Individual 
Fragesteller
 12.05.2012, 14:36

Danke für deine Antwort, bitte ließ auch den Kommentar von mir an anitari. Was uns nur so traurig macht, sind einige Dinge in der BK-Abrechnung, die vorher überhaupt nicht so definiert oder abgesprochen waren und nun plötzlich in der Endabrechnung oder Jahresrechnung aufgetaucht sind.

albatros  15.05.2012, 08:45
@Individual

Hab mir grad deinen Kommentar zu anitari's Antwort angeschaut. Die von dir genannten 4 Monate sind der Nutzungszeitraum im Abrechnungd-Jahr 2011 (sprich Abrechnungszeitraum), insofern Basis das Kalenderjahr ist. Wespenbekämpfung ist keine Betriebskostenart und deshalb nicht umlegbar. Hausmeister nur, wenn tatsächlich gearbeitet. Wenn die HV bzw. der Vermieter nicht die Einsichtnahme in die Originalrechnungsbelege gewährt, mit welcher Begründung auch immer, ist die Nachzahlung nicht fällig und damit nicht zu leisten. Leider ist noch immer nicht eindeutig, auf welches Abrechnungsjahr sich die Abrechnung definitiv bezieht. Das brächte mehr Klarheit.

Individual 
Fragesteller
 15.05.2012, 09:52
@albatros

Danke für deine Antwort. Auf das Abrechnungsjahr 2011 fällt die Abrechnung. Mir ist unwohl bei den Gerdanken >NICHT< zu bezahlen. Aber gefallen lassen, muss man sich auch nicht alles. Könnte man ungeklärte Sachen, wie z.B. Nutzerwechselgebühr einfach von den geforderten Betrag abziehen? Schließlich gab es dafür keine Antwort. Oder sollen wir alles überweisen und noch einmal das Gespräch suchen?

albatros  23.05.2012, 00:49
@Individual

Alles was nicht lt. MV vereinbart wurde, musst du nicht bezahlen, das betrifft auch die Nutzerwechselgebühr, insofern diese in einem Formularmietvertrag vorformuliert ist. Ist sie explizid "vereinbart" , muss leider gezahlt werden. Auch wenn du zunächst unter Vorbehalt zahltest, dürftest du bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einwände geltend machen und gegebenenfalls zu viel gezahltest zurückverlangen.

Hättet ihr die wohnung gemietet, wenn die Nebenkosten von Anfang an um 60 Euro höher gewesen sind? Vielleicht hat der Vermieter die Nebenkosten absichtlich so niedrig angesetzt, um die Wohnung überhaupt loszuwerden. Habt ihr noch Nachbarn? Vielleicht lohnt es sich, dort mal nchzufragen, wie hoch die Nebenkosten im letzten Jahr waren...

Individual 
Fragesteller
 12.05.2012, 14:45

Hallo, danke für deine Antwort....ja da könntest du recht haben, niedrig angesetzt und erstmal anfüttern die "Neuen", wird schon werden, dass die bleiben. Die Nachbaren sind auch alle am knurren, aber keiner (außer einer Familie) traut sich dem entgegen zu treten....fragen aber immer...was denn nun ist...wir waren ja da....siehe weiter oben.

Hallo,

alle Jahrw wieder kommt die 13. oder auch 14. Miete. Nimm deinen Mietvertrag einschließlich Nebenkostenanhang und die aktuelle Nebenkostenabrechnung und gehe damit zum Mieterverein.

Dort sitzen die Spezialisten, die Dir in dieser Angelegenheit weiterhelfen können. Von hier aus lässt sich keine Wertung vornehmen, da ich die Unterlagen ja nicht einsehen und somit nicht berechnen kann.

Gruß

Mikaele

das ist leider so, gerade die Versorger haben die Preise stark erhöht auch Dienstleister müssen einen Mindeslohn bezahlen und haben daher die Preise angepasst. Der Vermieter hat nicht immer einfluss darauf. Er hat keine Mitteilungspflicht gegenüber euch und darf die Vorauszahlung anpassen. Das geht momentan sehr vielen so, du brauchst nur mal die Nachrichten verfolgen wer alles die Preise anhebt, auch Streiks erhöhen die Kosten da höhere Löhne fällig werden.

An eurer Stelle würde ich zu einem Mietverein in eurer Nähe gehen und euch beraten lassen.