Vermieter fordert einfach Zahlungen ab, bei reißen der Kaminscheibe (durch hitze). Ist das Rechtens?

9 Antworten

Hier sehe ich allein den Vermieter in der Pflicht. Es wäre auch nach meinem Verständnis keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. 

 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Verschlechterungen des Zustandes der Mietsache oder deren Abnutzung sind mit der Miete abgegolten.

Die Abbuchung irgendwelcher Rechnungen ist nicht vereinbart, wäre also unzulässig. In dem Fall den Betrag zurückbuchen lassen.

Wer hat die Reparatur beauftragt?

Ich als Mieter habe die Reparatur beauftragt

@Skorpio1307

Wenn Du als Mieter die Reparatur beauftragt hast, dann musst Du auch bezahlen. Der Vermieter hat ja nicht beauftragt. Wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen.

@Skorpio1307

Wenn du nicht zuvor dem Vermieter den Schaden(Mangel) mit Fristsetzung zur Behebung angezeigt hast und er in Verzug kam, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Eine Kaminscheibe reißt nicht einfach so. Und das ist nach 5 Jahren schon gar kein normaler Verschleiß. Da ist irgendwas gegengedonnert - sei es Holz oder sonst was. Eine Kaminscheibe ist für hohe Temperaturen ausgelegt, allein durch Hitze kann die nicht reißen!

Falls Dein Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthält, musst Du zahlen. Die Kaminscheibe fällt eindeutig darunter, denn sie gehört zu den Teilen im Haus, die Du gebrauchst, also auch regelmäßig anfasst etc.

Ob sie dadurch kaputt gegangen ist, spielt keine Rolle, denn gerade um solche Streitigkeiten um Kleinigkeiten zu vermeiden, steht sie im Vertrag.

Egal, wodurch z. B. ein Thermostat, ein Wasserhahn, eine Duschkabinentür, ein Türgriff, ein Rollladengurt oder eben auch eine Kaminscheibe kaputt geht, für Reparaturen bis zur Grenze, die in der Klausel genannt ist, muss der Mieter aufkommen. (Obergrenzen pro Jahr mal ausser Acht gelassen.)

Da musst Du mal in deinen Mietvertrag sehen. Oft steht da drin, daß der Mieter Kleinreparaturen bis z.B. € 100,00 selbst bezahlen muss. Ich kenne zwar die aktuelle Rechtssprechung nicht, möchte aber vermuten, daß auch dieser Passus umstritten ist.

Die nächste Frage ist, was für eine Lastschriftermächtigung Du deinem Vermieter unterschrieben hast. Wenn er nur die Miete abbuchen darf, wäre es Mißbrauch auch irgendwelche anderen Kosten mit abzubuchen.

Aber unterm Strich ist doch die Frage, ob dir ein stressfreies Verhälnis zum Vermieter € 49,99 wert sind, oder ob Du deshalb wirklich Streit riskieren willst. Wenn ja, lass die Lastschrift zurückgehen, überweise sofort die Miete, und dann muß der Vermieter klagen.

In vielen ;ietverträgen steht, dass Kleinreparaturen -Dein Betrag fällt darunter - vom Mieter zu tragen sind.