Garagenstellplatz mieten - Pflicht?

10 Antworten

Ein für diese Wohnung reservierter Stellpaltz (egal ob Tiefgarage oder vor dem Haus) gehört immer zur Mietsache dazu und muss bezahlt werden. Einfach untervermieten geht auch nicht, dazu braucht man die Erlaubnis des Vermieters.


Fazit:

Den vermieter ansprechen, dass du kein Auto hast und um Erlaubnis bitten den Stellpaltz untervermieten zu dürfen. Er darf dann auch vorschreiben, dass der Platz nur an Mieter im HAus vermietet werden darf - also nicht einfach eine Anzeige schalten TG-Platz zu vermieten!

Ich weiß, dass man eine Stellplatz zum Mietvertrag mit eine Frist von drei Monaten kündigen kann, also ist es erstmal nicht verpflichtend, einen mit anzumieten. Aber wenn dich dann der Vermieter erst gar nicht nimmt?????????

Wenn der Stellplatz Bestandteil des Gesamtmietvertrags zusammen mit der Wohnung ist, kann er auch nicht einzeln gekündigt werden. Ein Vertrag kann einseitig immer nur insgesamt gekündigt werden, nicht in Teilen...

Du kannst ja den Stellplatz weiter vermieten. Vielleicht braucht ja ein anderer Mieter noch einen.

Kann und darf er. Vermiete ihn weiter. Für 15 Euro monatlich ist das aber supergünstig. Wenn Du Besuch bekommst, hat dieser auch immer einen Parkplatz.

Der vermieter kann die Wohnung so vermieten ,Das Du den Garagenplatz mit mieten mußt,Freie Gestaltung ,aber 15 Euro für den Pltz ist spottbillig,Da würde ich mein Auto nicht für auf der Straße stehen lassen.Wenn Du den Garagenplatz hast wird Die Autoversicherung meisten billiger,beim Vertreter melden