Darf unser Vermieter die Wohnung für Nachmieter schon renovieren bevor wir ausgezogen sind?

16 Antworten

Lasst doch bitte den Vermieter besprechen, was seine Handwerker ab dem 27.03. zu tun haben. Schließlich braucht er Angebote, um den richtigen auszuwählen (z. B.). Besprecht mit ihm, dass er ab 28.03. in die Wohnung kann, dass ihr kene Schönheitsreparaturen mehr macht, sondern nur besenrein raus geht. Wo ist das Problem? Davon, dass er schon vorher anfangen will, steht eigentlich in der Frage nichts, sondern nur, dass er besprechen will.

Die Wohnungsübergabe ist zum Ender Kündigungsfrist, also am 31. März, Vorher hat der Vermieter keinerlei Recht schon für den Nachmieter irgendwelche Arbeiten in deiner Wohnung durchzuführen. Schließlich bist du bis 31. März Besitzer der Wohnung und zahlst dafür Miete.

Für den Fall, dass ihr schon eher ausziehen wollt / könnt, wäre eine Vereinbarung möglich, dass du entsprechend weniger Miete zahlst (Bruttomiete). Diese Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen.

Falls der Vermieter das ablehnt, solltest du auf Rückgabe am 31. März bestehen.

Wenn ihr fristgerecht auszieht hat euer Vermieter vor dem 1.4. kein Recht die Wohnung zu renovieren. Darüber unterhalten könnt ihr euch schon. Vermutlich will er feststellen welche Renovierungsarbeiten von euch übernommen werden müssen. Völlig ohne Renovierung von eurer Seite kommt ihr nur da´von, wenn die Mietdauer unter 2 Jahren liegt.

In wie fern denn 2 Jahre! Wir sind vor genau 2 Jahren eingezogen, in eine unrenovierte verdreckte Wohnung( Besenrein nach Ansicht des Betrachters) und im Mietvertrag ist festgehalten, auszug ohne renovierung des Mieters

@Enidan1601

Na dann ist es ja ok. Kann ich doch von hier aus nicht wissen, sry.

@driver1951

Sorry! War nicht bös gemeint! Müssen wir trotzdem renovieren weil es genau 2 Jahre sind?

@Enidan1601

Das weiss ich jetzt micht so genau, aber freiwillig würde ich mich nicht darauf einlassen. Wenn die Wohnung wirklich in einem so schlechten Zustand war. Führt erstmal das Gespräch mit dem Vermieter und hört euch an was er will.

Nein! Der Mieter hat solcherlei Fremdverfügung über den von ihm genutzten Wohnraum nicht zu dulden. Denn beachte: der Vermieter ist wohl Eigentümer, nicht aber BESITZER der Wohnung. Das ist und bleibt der Mieter - und zwar über die gesamte Nutzungsdauer laut Vertrag. Wenn zum o1.o4.2o13 wirksam die Kündigung ausgesprochen ist, dann bis Ultimo des Vormonats. BASTA! - würde ein Ex-Kanzler einfach gesagt haben. Und so sollte der Mieter hier auch reagieren.

Dem Recht nach steht dem Vermieter wohl in angemessenen Abständen eine rechtzeitig von ihm anzukündigende Besichtigung (Inaugenscheisnahme des Zustands seines Eigentums) zu, ansonsten aber darf er nur bei GEFAHR IM VERZUG in die Wohnung des Mieters eindringen.

Bei Auszug gibt es einen Übergabetermin, der protokolliert werden sollte und bei dem regelmäßig die Schlüsselübergabe erfolgt. Und danach, aber erst danach ist der Mieter "raus aus der Nummer" und kann der Vermieter eigenmächtig bzw. ungehindert in der Wohnung verfahren.

Euer Vermieter muss warten, bis ihr ausgezogen seid................schließlich zahlt ihr ja für diesen Monat noch Miete. Lasst euch da vom Mieterverein beraten, die können euch auch einen passenden Brief an den Vermieter aufsetzen.