Darf der Vermieter die Heizung im Sommer abstellen (Bad - Handtuch trocknet nicht)?

5 Antworten

Es ist üblich die Heizanlage ab Mai nur noch auf Warmwasserbetrieb zu stellen oder ganz abzustellen.

Nur bei extremen Temperaturen, nur 18 Grad in den Räumen, muß der Vermieter sie wieder anstellen.

Trocknen von Handtüchern ist das Problem des Mieters.

Hast Du nur das eine Handtuch?

also selbst wenn die Heizungsanlage noch laufen würde, ist es nicht unbedingt sichergestellt, dass der Heizkörper im Bad warm wird. Denn dort ist ein Thermostat drin, und bei Temperaturen von 30 Grad "meldet" das Thermostat eine Temperatur, die hoch genug ist und der Heizkörper erwämt sich nicht. Warumn trocknen die Handtücher denn nicht? Ich dusche auch täglich morgens und abends und mein Handtuch ist immer bis zum nächsten Duschen komplett getrocknet. Und es hängt ganz normal im Bad auf einem unbeheizten Handtuchhalter.

Aber zu deiner eigentlichen Frage: Normalerweise sind die Heizungsanlagen von Mai bis Ende September abgeschaltet. Das ist meistens auch im Mietvertrag geregelt ("Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizungsanlage von Oktober bis Mai..." so in der Art ist das formuliert).

Ja, der Vermieter darf/sollte im Sommer die Heizung abstellen um Energie und damit Kosten für alle zu sparen.

Wenn dein Handtuch im Bad nicht trocknet dürfte die Luft im Bad zu feucht sein. Hast du kein Fenster oder ein Abluftgebläse?

Dann bleibt dir nur übrig die Tür zum Bad offen zu lassen. Es gibt auch elektrische Handtuchtrockner, aber die fressen kräftig Strom.

habt ihr Solar für Warmwasser ??? die Heizung sollte auch im Sommer laufen wegen dem Warmwasser suche erst mal das Gespräch mit dem Vermieter wen nicht Miete kürzen