Darf der Vater zurück in sein Heimatland?
Ein Mann hat eine deutsche Frau kennengelernt und geheiratet. Er ist für sie nach Deutschland ausgewandert, nach Jahren der Ehe ist die Ehe gescheitert und die Scheidung steht an. Er möchte wieder zurück in seine Heimat, er hat keine deutsche Staatsangehörigkeit und er hat hier keine Familie oder anderer Angehörige die ihm helfen könnten. Er verdient in Deutschland 1800€ netto. Zuhause würde er 500€ verdienen weil dort die Gehälter einfach niedriger sind. Allerdings haben die beiden ein gemeinsames Kind. Die Frau möchte das Kind behalten, darf der Mann zurück in seine Heimat? Schließlich ist er ja Unterhaltspflichtig aber von 500€ kann er die Unterhaltspflicht ja nicht zahlen.
5 Antworten
Festketten kann man ihn ja schwerlich... Also geht er zurück und muss dann ggf. von hier aus auf Unterhalt verklagt werden. Nur ob das unterm Strich irgendwas bringt, wenn er in seinem Land einfach zu wenig verdient?!
Letztendlich kommt es auch auf das Land an und ob und inwieweit man dort die Ansprüche durchsetzen kann. Ein Unterhaltstitel wäre hier schon mal ein probates Mittel. Und ein Anwalt der sich mit Unterhaltsverpflichteten im Ausland auskennt.
Natürlich darf er zurück in seine Heimat und wenn sein Verdienst nicht hoch genug ist, dann hat die Frau das Nachsehen.
Dann erhält die Frau Unterhaltsvorschuss. Und zwar unabhängig von ihrem eigenen Einkommen.
Nicht die Frau hat das Nachsehen, sondern das Kind!
Er darf gehen wohin er will. Solange ihn das Land wieder aufnimmt. Aber wenn er diese Staatsbürgerschaft noch hat, dann sollte das kein Problem sein.
Sein Wohnort entbindet ihn allerdings nicht von seiner Unterhaltspflicht. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich allerdings zum Teil auch nach dem Einkommen. Wenn er nicht mehr leisten kann, dann wird das Jugendamt einspringen. Nennt sich Unterhaltsvorschuss. Das ist aber wie ein Kredit zu sehen.
Wenn er nicht leistungsfähig ist, muss er den Unterhaltsvorschuss auch nicht zurück zahlen.
Wer soll es ihm verbieten? Er kann jederzeit zurück. Das Umgangsrecht wird bleiben.
Im der Heimat taucht er unter und zahlt nix.
Warum sollte er NICHT zurück in sein Heimatland? Auch wegen Unterhaltsverpflichtungen, kann man ihn hier nicht festhalten.