Unterhaltspflicht für ausgezogenes Kind?

7 Antworten

Vorneweg: wenn Deine Eltern einem Auszug nicht zustimmen, hast Du keine großen Chancen das gegen ihren Willen durchzusetzen, wenn es keine nachweislich wichtigen Gründe gibt. Und in solchen Fällen läuft dies meist nicht ohne das Jugendamt.

Nehmen wir aber mal an, Deine Eltern stimmen dem Auszug zu, unterschreiben Deinen Mietvertrag & wären auch bereit das alles zu finanzieren.

Einem volljährigen, allein lebenden Jugendlichen stehen lt. Düsseldorfer Tabelle 670 € insgesamt im Monat zu. Mit diesem Betrag kannst Du ja mal kalkulieren.

Aber damit müsstest Du monatlich alles selbst bezahlen: Miete, Strom, Nebenkosten, Fahrkarten, Essen, Kleidung, Haushaltsbedarf, Freizeitvergnügen, ggf. Rundfunkbeitrag usw.

Solltest Du Einkünfte aus einem Nebenjob haben, können Deine Eltern ihren Unterhalt entsprechend mindern.

dir steht gar nichts zu... solange es nicht erforderlich ist, das du ausziehst, sind deine eltern dafür zuständig für ein dach über dem kopf zu sorgen... und das hast du ja- entweder bei deinem vater oder deiner mutter

Solange du noch nicht volljährig bist, müssen die Eltern deinem Auszug zustimmen. Wenn sie dies tun, so  bleibt es ihnen überlassen, wie sie dich versorgen, ob sie dir ausreichend Verpflegung zur Verfügung stellen und deine Miete zahlen... oder dir Geld dafür geben. Einen Anspruch auf eine bestimmten Betrag hast du nicht, auch nicht auf das Kindergeld.

Erst, wenn du volljährig bist und es dir bis zum Abschluss der Schule und während der Ausbildung/ Studium nicht mehr möglich ist, noch bei den Eltern/ einem Elternteil zu leben, hast du Anspruch auf Bar-Unterhalt in einer bestimmten Höhe.

Dir steht nichts zu. Deine Eltern bestimmen, wo du wohnst. Und wenn die sagen, dass sie dich nur zu Hause durchfüttern, dann kannst du dich auf den Kopf stellen und mit den Zehen wackeln, trotzdem wirst du keinen Cent von deinen Eltern bekommen.

Genauso ist es!

Da deine Eltern dem Auszug ja eh zustimmen muessen, kannst du sie auch gleich fragen, ob und was sie fuer deinen Unterhalt beisteuern koennen. Da sie dir eine Unterkunft bieten, muessen sie die Mehrkosten fuer einen Auszug nicht tragen. Das Kindergeld (190 Euro ab 2016) bekommst du aber auf jeden Fall.

Das Kindergeld (190 Euro ab 2016) bekommst du aber auf jeden Fall.

Das ist ein Irrglaube. Nur Eltern sind Anspruchsberechtigte für das Kindergeld. http://www.kindergeld.org/kindergeldanspruch.html

Nur wenn die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen (sofern diese Verpflichtungen überhaupt bestehen), kann das Kind einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes auf das eigene Konto beantragen. Aber auch dann sind immer noch die Eltern die Anspruchsberechtigten.