Wird ein Kind aus zweiter Ehe auf den Kindesunterhalt der Kinder aus erster Ehe angerechnet?

6 Antworten

Wenn du der Vater des weiteren Kindes bist, wird dir eine entsprechender Betrag für die Versorgung deines weiteren leiblichen Kindes angerechnet.

Der Betrag ist aber nicht so hoch, als dass du davon alle Kosten decken könntest. ist halt das gleiche wie beim Unter halt, davon kann mann /frau auch nicht alle Kosten decken.

Alle Kinder sind hier gleichberechtigt im Unterhalt. Deine jüngere Tochter bekommt hier keinen Sonderstatus!

Du kannst aber natürlich schon überprüfen lassen, ob du nicht weniger Unterhalt zahlen müsstest, weil jetzt 4 Kinder vorhanden sind. 

Hier würde ich aber zu einem Anwalt und Beratung raten!

bjpoli 
Fragesteller
 22.03.2016, 10:44

Einen Sonderstatus soll meine Tochter ja auch gar nicht haben. Genug zu essen ist keine Sonderstatus, oder?

turnmami  22.03.2016, 10:45
@bjpoli

Hier geht es aber nur um den Unterhalt zwischen den Kindern. Wenn es euch so schlecht geht, dann muss halt deine Frau wieder arbeiten gehen

bjpoli 
Fragesteller
 22.03.2016, 10:50
@turnmami

Auf die Idee hätte ich auch kommen können. Aber ernsthaft, das hat mit meiner Frage nichts zu tun. Wenn ich wieder gesund bin, was hoffentlich bald der Fall ist, und weniger verdienen sollte, was dann? Mir geht es grundsätzlich um die Frage, ob meine jüngste Tochter generell bei der Unterhaltsberechnung für die ersten drei eine Rolle spielt oder nicht. 

turnmami  22.03.2016, 10:54
@bjpoli

Hab ich doch geschrieben. Alle 4 sind gleichberechtigt, daher kann es schon sein, dass du an die ersten 3 weniger zahlen musst, durch das Hinzukommen des jüngsten Kindes. Hier ist aber immer ein Anwalt zu empfehlen, da hier der Unterhalt über das Gericht neu geregelt werden muss

Garfield0001  22.03.2016, 11:51

... oder zumindest Jugendamt, die berechnen auch

grundsätzlich musst Du immer wenigstens den Mindestunterhalt zahlen, also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle - egal, wie viele Kinder da sind. Falls Dein Einkommen aber nicht zur Leistung von 4 x Mindestunterhalt ausreicht, liegt ein Mangelfall vor und du kannst jeden der 4 Unterhaltsansprüche um denselben Prozentsatz kürzen. Da Du Krankengeld bekommst,gehe ich davon aus, dass Du derzeit nicht arbeiten gehen kannst, also auch keinem Nebenjob nachgehen kannst. 

Alle vier Kinder sind gleich unterhaltsberechtigt. Dir muss als Erwerbstätiger (und als das giltst du ja auch im Krankengeldbezug) ein Selbstbehalt von 1080 Euro bleiben. Der Rest aufgeteilt auf die 4 Kinder, ja nach Alter abgestuft. Das findest du so auch in der Düsseldorfer Tabelle. Vermutlich wird das jetzt ein Mangelfall, da du aber zZ nicht arbeitsfähig bist, kann man dir hier auch keinen Strick drehen bezüglich erhöhter Erwerbsobliegenheit.

Ein bestehender Titel für den Unterhalt musst du erst bei Gericht ändern lassen.

Alles was ihr mehr braucht als diese 1080 Euro könnte deine Ehefrau dazu verdienen.

Anpassung des unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle, mehr kann ich nicht dazu sagen. anwalt