Beglaubigte Kopie Reisepass, Abschiebung möglich?
Hallo, Ich (Deutscher mit Migrationshintergrund) und meine Verlobte (Kosovarin) planen schon seit mehreren Monaten standesamtlich zu heiraten leider haben wir Probleme bei der Eheschließung. Zum einen haben wir die Befürchtung das wen der Reisepass dem Standesamt abgegeben wird Sie mit sofortiger Wirkung abgeschoben wird bevor es zur Eheschließung kommt. Jetzt haben wir vor, eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses bei einem Notar zu erstellen und diese dem Standesamt abzugeben für die erforderlichen Unterlagen. Meine Frage bezieht sich daraus ob genau dasselbe Risiko besteht beim Notar das er dazu verpflichtet ist den Reisepass der Ausländerbehörde zu geben bzw ob Sie mit der beglaubigten Kopie dennoch abgeschoben werden kann?
Bitte um Hilfe da mein jetziger Anwalt sich kaum bemüht für unsere Anliegen.
3 Antworten
Kann sie nicht erstmal ein Visum beantragen, um dann ganz offiziell und mit erlaubnis in Deutschland sich aufhalten zu dürfen, bis ihr geheiratet habt.
...und wenn ihr im Kosovo heiraten würdet?
danach seit ihr ja verheiratet und sie darf ganz offiziell wieder nach Deutschland
Das dauert zu lange wie ich die Behörden im Kosovo kenne und die Botschaft bis diese ein Visum erteilen sind 12 Monate mindestens vergangen.
Wir möchten ja genau das umgehen
Sie sollte fristgerecht ausreisen damit sie keine Einreisesperre (2Jahre?) bekommt. Dann suchst du dir und für sie je einen Job von dem ihr leben könnt. Ihr also keine Sozialleistungen mehr benötigt. Dann kann sie wieder einreisen. Mit dem Pass tricksen bringt nichts. Gibt es einen Haftbefehl wird sie abgeschoben.
Sie hat eine Ausbildungsstelle für dieses Jahr sicher und unterschrieben. Außerdem habe ich beim Sozialamt versichert das ich für Sie aufkomme und Sie unterhalten werde. Die Anforderungen des Sozialamtes sind erfüllt
Nur versteh ich einfach nicht den Sinn der ABH dahinter wieso Sie heimreisen soll wen Sie sowieso wieder hierhin kommt reine Zeit und Geldverschwendung.
Ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist der Ausbildungsvertrag ungültig/wertlos. Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis könnt ihr nicht erzwingen/tricksen. Wird sie abgeschoben bekommt sie automatisch eine Einreisesperre für 2 Jahre, dann darf sie auch nicht einreisen wenn ihr verheiratet seid. Deshalb besser freiwillig fristgerecht ausreisen.
Liegt für deine Frau überhaupt ein Abschiebegrundd vor?
Hat die ABH dies überhaupt mitgeteilt?
Ja, weil Sie aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Sie wird aber aufgrund ihrer ethnischen Rasse dort verfolgt.
Das Problem ist das Sie keins bekommt weil die ABH sagt Das Sie abgeschoben wird.
Die Beamten dort sind das letzte man teilt mit das man heiraten will solch ein Visum auch beantragen möchte aber Sie meinten nur das Sie Unterschreiben muss zur Heimreise.