1. Woche nach der Ehe die Scheidung?

6 Antworten

Um eine Ehe zu scheiden muss diese gescheitert sein. Dies wird nach drei Jahren getrennt leben unwiderlegbar vermutet, hier reicht der einseitige Antrag einer Partei zur Scheidung aus.

In der Zeit von einem bis drei Jahren wird das scheitern unwiderlegbar vermutet, sofern beide Personen wenigstens ein Jahr getrennt leben und beide Ehepartner die Scheidung wollen, oder der andere dem Scheidungsantrag zustimmt, notwendig ist daher das beiderseitige Einverständnis.

Unter einem Jahr Trennungszeit ist eine Ehe selbst bei Scheitern nicht zu scheiden, Ausnahme dabei wäre eine unzumutbare Härte, wie Misshandlung, Bedrohung, Verletzung etc.wodurch ein Festhalten an der Ehe für den Antragsteller als Opfer unzumutbar wäre.

Unabhängig davon gibt es noch die Härteklausel, eine gescheiterte Ehe soll demnach (noch) nicht geschieden werden, wenn besondere Gründe dagegen sprechen, z.B. das Wohl minderjähriger Kinder aus der Ehe oder evtl. Suizidgefahr beim Antragsgegner.

Übrigens bedeutet getrennt leben nicht automatisch zwei verschiedene Wohnorte zu haben, auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung ist getrennt leben denkbar.

Hallo.

Bei einer Trauung bestellt man vorher das Aufgebot mit Termin zu Hochzeit.

Nach der Hochzeit geht alles seinen Gang. 
Bis zur Scheidung 1 Jahr.

Ob man das Aufgebot abbestellen kann, ist mir nicht bekannt.
Ausnahmen wird es immer geben. Höhre gerade das das Aufgebot nicht immer erforderlich ist.

Mit Gruß

Bley 1914

Nur wenn ihr keinen Sex hattet ? HAHA

Du hast auch bei  anderen "Verträgen" kein Rücktrittsrecht. Das gibts nur bei Online oder Tel Verträgen.

"Drum prüfe wer sich ewig bindet" und "bis das der Tod uns scheidet"

Nein, hat man nicht.

Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Voraussetzungen für eine gültige Eheschlieung nicht erfüllt wurden. Das ist dann so, als hätte es nie eine Ehe gegeben. Härtefallscheidungen gibts auch, aber auch dafür braucht es triftige Gründe, die zu beweisen sind.

Eine gültige Eheschließung, egal wie lange sie besteht, eine Woche, 30 Jahre, unterliegt aber immer den gleichen Regelungen, damit diese auch gültg geschieden werden kann. DAS unterschreibt man unter Anderem bei der Eheschließung.

Davon ab: man macht dern Termin beim Standesamt Wochen, sogar Monate im Voraus. Man hat für gewöhnlich genug Zeit, um festzustellen, dass man das eigentlich gar nicht will. Das ist hierzulande nicht so, dass man im Suff hin geht, sagt man will heiraten und schwupps, wird man verheiratet.

Hier kann man auch innerhalb von 3 Tagen heiraten.

@Menuett

Oder nach einer kurzen Kaffeepause, ich fertigte nur schnell den Heiratseintrag und die Urkunden dazu und schon konnte ich das Paar verheiraten! Es passte einfach gut in den Betriebsablauf. "Rücktritt" ist hinterher dennoch ausgeschlossen!

Was hat man für Möglichkeiten wenn man gelich eine Woche nach der Eheschließung, sich doch trennen will, weil die andere Person doch nicht die richtige ist ?

 

Sorry, aber so etwas weiß ich schon   v o r  der Eheschließung und heirate erst gar nicht.  Wenn Du Dich scheiden lasen willst:1 Jahr Trennungszeit muss vorliegen,  bevor du die Scheidung einreichen kannst.

 

Annullieren kannst Du  eine Ehe   lassen, wenn z.B. eine arglistige Täuschung vorliegt.   Dies kannst Du jederzeit beantragen, ohne eine Frist - allerdings nur mit Anwalt, da in Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht.