Darf der stallbesitzer mein Pferd einsperren?

6 Antworten

Dein Pferd darf er bestimmt nicht einsperren - da könntest du es ja nicht mal mehr pflegen und reiten, das ist ja Schwachsinn.

Ob du die Miete fur Mai ganznoder teilweise zahlen mußt,  müßt Ihr unter Umständen vor Gericht klären. Leermiete abzüglich der nicht erbrachten Leistungen im Vormonat womöglich..?

Das ist , wie bei den anderen hier auch, nur meine Einschätzung. Wende Dich an Deinen Rechtsanwalt. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, kostet eine verbindliche Auskunft meist so um die 100€.

An Deiner Stelle würde ich zur Güte vorschalgen, sich  auf die halbe Monatsmiete zu einigen in der Hoffnung, weiteren Streitereien dadurch aus dem Weg zu gehen.

Ihr habt einen mündlichen Vertrag.

Da gilt meines Wissens nach die Kündigungsfrist von einem Monat. Heißt: wenn du heute kündigst musst du bis zum 31.5. bezahlen, also noch den Mai.

Du kannst jetzt entweder bleiben oder die Stallmiete für Mai bezahlen und sofort ausziehen.

Rede am besten in Ruhe mit dem Stallbesitzer. Vielleicht kannst du jetzt ausziehen und ihr einigt euch auf die Leermiete der Box ( ohne Heu, Stroh, Wasser, Weide, Anlagennutzung). Das musst du aber freundlich machen, da ihm rechtlich eigentlich die volle Miete für den Monat zusteht.

Naja die Box gehört so gesehen der vormieterin weil sie die danach auch wieder haben wollte 

Der Vermieter meinte noch dass er die Box ja schon vermieten hätte können aber abgesagt hat (obwohl noch 3 andere Boxen frei waren)

Du hast einen mündl. Vertrag mit dem Stallbesi geschlossen, in dem du ihn über die Nutzung der Box deinerseits informiert hast. Wenn vertragl. nichts anderes vereinbart wurde gelten hier also die gesetzl. Regelungen, welche in solchem Fall 4 Wochen Kündigungsfrist vorsehen. Der Stallbesi ist also im Recht. Nicht rechtens ist aber das Einbehalten des Pferdes bei Ausbleiben der Zahlung u. dazu noch das Ding mit dem Einsperren. Das geht natürlich nicht. 

Ich finde es aber ehrlich gesagt auch von dir keine Art, einfach so verschwinden zu wollen, ohne dem Stallbesi wenigstens Bescheid zu geben. Das geht auch nicht. Hättet ihr vorher gesprochen u. du ihn über deine Pläne informiert, wie es sich gehört, gäbe es jetzt evtl. das ganze Theater gar nicht. Dazu muss man nicht gut Freund sein, aber wenn jetzt nicht was total gravierendes vorgefallen ist, wie zB der Stallbesi hat deinem Pferd fahrlässig o. noch schlimmer absichtlich Schaden zugeführt, dann macht man sich doch nicht einfach so vom Acker, ohne wenigstens einen Ton zu sagen.

Ob da Reden jetzt noch mal was bringt, wage ich zu bezweifeln. Daher bezahle den Mai, pack dein Pferd ein und gut is.

Normalerweise hast Du recht - aber es gibt Ställe, wo die Betreiber einen derart unseriösen Eindruck machen, dass man vielleicht tatsächlich gut daran tut, von jetzt auf gleich mit Mann und Maus zu verschwinden, weil man befürchtet, dass das  Pferd sonst zuschaden kommt.

@Urlewas

Der stall Besitzer ist derart beängstigend..Der war ständig weg und ich habe bloß 2 mal mit ihm gesprochen und freundlich war er nie ich bin auch nicht die erste der er sowas droht

ich dachte sowieso meine Mutter hätte das mit ihm geregelt ich wusste von dieser Frist garnichts 

@Urlewas

Ja, solche Ställe kenne ich. Aber die Miete muss man dann trotzdem bezahlen. (Meist allerdings nur Leerbox.) Und wenn man Angst um sein Pferd hat und sofort verschwinden will/muss - ist mir auch mal passiert - dann bezahlt man halt die ausstehende Miete.

Wenn die vormieterin die box behalten will, sollte sie die maimiete auchbzahlen, egal ob sie nen Garten Stuhl oder ein neues Pferd rein stellt. Besprecht das gleich mal und zahlt flott die Mai pacht.Wenn du ohne Absprachen mit dem SB quasi im April nur untermieterin warst, ist das ja auch nicht so ganz ok von euch pferdefrauen...Kein Wunder, wenn er sauer reagiert! Aber pfandrecht mit Pferd einsperren, DAS muß er schriftlich ankündigen! Einigt euch gütlich, nimm immer Zeugen mit ! Macht immer sofort ein gedächtnispotokoll ! Aber eine von euch Pferde Frauen muß ganz sicher den Mai zahlen.....

Meines Erachtens darf er Dir die Herausgabe des Tieres selbst bei etwaig tatsächlichen Mietschulden des Vorbesitzers & Vormieters des Pferdes  NICHT verwehren.

Wenn Du die Kaufpapiere des Pferdes hast, so hole die Polizei zur Amtshilfe der Übergabe des Pferdes durch den Stallbesitzer an Dich hinzu.

Dann MUSS er sich dem Gesetz beugen.

Vermieter dürfen erst im Zuge einer amtlich beauftragten Zwangsräumung etwaiges Eigentum des Ursprungsmieters in Pfand nehmen. Vor diesem Verfahrensschritt jedoch nicht.

( das ist KEINE Rechtsberatung und ich bin KEIN Rechtsanwalt ... es ist nur eine Mutmassung nach meinem Wissen... 😉 )