darf der lehrer mich vor die tür schicken und befehlen dass ich die türklinke runterhalten muss?

17 Antworten

Hallo lolilololhakBn,

warum solltest du so etwas tun müssen. Wenn du Maßnahmen des Lehrers nicht in Ordnung findest, dann geh zum Direktor oder zu einem Vertrauenslehrer oder sonst zuständiger Person an deiner Schule für solche Sachverhalte.

Vom Gesetz her darf der Lehrer eben diese Maßnahmen durchführen, welche er für erzieherisch sinnvoll und notwendig hält.

Viele Grüße

AnonJura

Es spielt doch keine Rolle, ob der Lehrer das darf. Mach es einfach nicht. Wenn er Dich zwingen will, muss er schon mit rauskommen und Deine Hand festhalten.

Geh raus und sag ihm, Du nutzt die Zeit gleich mal für den Toilettengang. Der dauert dann fünf Minuten. Anschließend klopfst Du an die Tür und fragst, ob Du wieder reinkommen musst. Weil es Dir natürlich lieber wäre, das Geschwafel des Lehrers nicht länger mit anhören zu müssen.

Gruß Matti

Wir haben in Deutschland genug Paragraphen und brauchen nicht auch noch welche, in denen geregelt ist, wie Lehrer ungebührliches Verhalten von Schülern sanktionieren dürfen. Benimm dich das nächste Mal im Unterricht, dann wird dein Lehrer nicht zu solchen Maßnahmen greifen müssen. Und um deiner nächsten Frage vorzubeugen, nein, deswegen kannst du ihn nicht anzeigen.

stinkertum  03.09.2014, 14:33
Wir haben in Deutschland genug Paragraphen und brauchen nicht auch noch welche, in denen geregelt ist, wie Lehrer ungebührliches Verhalten von Schülern sanktionieren dürfen.

Doch, die gibt es. Ist in den meisten Bundesländern im Schulgesetz geregelt. Nennt man "Erzieherische Maßnahmen/Einwirkungen"

Im Endeffekt ist es eigentlich Deine Sache ob Du machst was er sagt. Wenn Dir was weh tut lass es; niemand darf Dich dann dazu zwingen.

Okay, früher war das ne Bagatelle, und wir mögen heute über solcherlei Fragen schmunzeln.

Dennoch eine halbwegs konkrete Antwort: Obwohl es seit Generationen immer und immer wieder geschieht, darf KEIN Schüler vor die Tür geschickt werden, weil ein Lehrer damit EINDEUTIG seine AUFSICHTSPFLICHT VERLETZT. Punktum ! Basta ! Ohne Wenn und Aber !!!

Auch das Herunterdrücken der Türklinke mag von Älteren müde belächelt werden; dennoch ist auch das verboten, weil es eindeutig als SCHIKANE des Lehrers zu werten ist.

Paragrafen kann ich dir momentan leider nicht nennen; du müsstest dich um die AScho (Allgemeine Schulordnung) deines Bundeslandes bemühen, in die jeder Schüler das Recht einzusehen hat !!

pk