Darf ich das als Mieter bei der Wohnungsbesichtigung verlangen?

8 Antworten

Solange du Mieter der Wohnung bist hast du das Hausrecht!
  • Das Fotografieren deiner Wohnung kannst du selbstverständlich untersagen.
  • Auch um das Tragen einer Maske kannst freundlich bitten.
  • Die Türklinken-Nummer halte ich ehrlich gesagt für übertrieben.
  • Und den auf die Ausweiskontrolle kannst du sicherlich auch verzichten. Du kennst doch den Namen des Besuchs. Wenn dieser sich mit diesem Namen vorstellt, wird es sich auch um die angekündigte Person handeln.

Du möchtest wissen:

Darf ich folgende Dinge als Mieter verlangen / unterbinden?

Auf jeden Fall darfst du freundlich gegenüber einem anderen sein, der dir nichts getan hat.

Möchtest du selber so behandelt werden? Ich glaube nicht. Hier möchte sich jemand lediglich eine Wohnung ansehen und ggf. auch mieten.

Läuft das bei dir anders, wenn du umziehst?

Maske kann ich verstehen, deine Türklinken kannst du nach dem Besuch einfach abwischen und fertig.

Man kann auch wirklich alles übertreiben.

Ich kenne leider den Besuch nicht, da der Vermieter die Termine organisiert und bisher keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Aus Gründen der Privatsphäre möchte ich nicht das andere Menschen von meiner Wohnung mit meinem Inventar Fotos machen / besitzen.

Da ich in der Wohnung wohne möchte ich natürlich nicht mit Corona in Kontakt kommen weshalb ich nicht möchte das etwas angefasst wird und das man FFP2 trägt.

Bei meiner neuen Wohnung wurde bei der Besichtigung FFP2 getragen, außer man hat sich geeinigt diese abzulegen, es wurden vorher alle Daten bekanntgegeben und es gab Fotos vom Vermieter im ausgeräumten Zustand.

Du kannst verlangen dass sie ne Maske tragen und Abstand halten. Bei einer Besichtigung hat der Mieter aber das Recht sich über den Zustand der Wohnung ein Bild zu machen, da gehört das Anfassen von Wänden, Türklinken und Co. dazu. Fotos verbieten ist ok, könnte aber abschrecken, und Ausweisdokumente dürfen nur auf freiwilliger Basis gezeigt werden, auffordern darf nur die Polizei. Wenn sie das nicht wollen musst du das hinnehmen, das selbe gilt für das Erfassen der Personalien.

  • FFP2-Maske tragen

Ist aus Gesundheitsgründen nachvollziehbar, wenn in deinem Bundesland für 2G aber eine medezinische Maske ausreicht, wird es interessant. Du solltest dann vielleicht FFP2 Masken bereit halten, oder dein Anliegen vorher deutlich kommunizieren, damit sie auch mit deinen Bedingungen einverstanden sind.

  • keine Fotos von der Wohnung machen

Angst vor Einbruch, Diebstahl ? Das Fotografieren kannst du sicher untersagen,
aber setz dich mal in die andere Lage rein. Manche neuen Mieter brauchen halt einen anderen Winkel als nur die Baupläne des Vermieters. Besonders wenn sie verschiedene Wohnungen vergleichen wollen.

  • nichts in der Wohnung (Türklinken etc.) anfassen

dann lass innerhalb der Wohnung die Türen auf, verteil Latexfreie Handschuhe, weise darauf hin warum du das so haben willst.

  • Ausweisdokument zeigen lassen und Namen des Besuchs notieren

Hab ich erst drüber gelacht, weil du eben nicht wirklich berechtigt bist die Identität festzustellen, aber im Hinblick auf Corona und je nachdem wieviele bei dir zur Besichtigung kommen, kann eine Kontaktliste schon interessant sein.

Sprich nett und höflich mit den Leuten, wenn du zu ihnen nett bist, sind sie es auch zu dir.

Bleibt zu hoffen, dass Ihr neuer Vermieter bzw. dessen Nochmieter nicht ähnlich veranlagt sind wie Sie selber!?!

Es gibt viele Wege, sich und Dritten das Leben zu erschweren.

  • Der Vermieter wird ja bereits Fotos von der Wohnung haben. Der Grundriss liegt ihm ja auch vor.
  • Das würde ich auch verlangen. Ist heute ja auch üblich.
  • Lass die Türen offen, dann braucht da keiner etwas anfassen.
  • Wozu brauchst du den Ausweis? Du hast doch die Daten von deinem Vermieter.