Darf der Getränkemarkt die Pfandannahme verweigern?
Hallo zusammen,
habe gerade nach einer Antwort gesucht, bin aber leider noch nicht schlauer. Ich war gerade im Getränkemarkt und wollte leere Kästen Bier zurückgeben. Ich durfte allerdings nur die 0,5 Kästen abgeben. Die 0,33 wurden verweigert, da sie diese nicht verkaufen würden. Ist das rechtens?
9 Antworten
PET-Flaschen müssen alle zurücknehmen, das sind überwiegend die Plastikflaschen. Ist der Laden klein (glaube bis 200qm) darf er sich auch bei den Dosen einschränken zB wenn er nur Red Bull verkauft; dann braucht er auch nur Red Bull zurücknehmen.
Bei den anderen Pfandflaschen kommt es auch wieder auf die Größe und den Getränkelieferanten an. Manche Flaschen sind genormt, zB die normalen 0,33l Becks/Krombacher usw kennt ja jeder. Aber manchmal gibt es "komische" regionale Biersorten, die anders abfüllen - und die wird dann auch der Getränkegroßhändler nirgens mehr los.
Ich sehe das oft zB in touristischen Gebieten. Da kommen die Bayern mit ihrem Zeug an die Ostsee und beschweren sich, dass die kleinen Supermärkte ihre Flaschen nicht nehmen wollen.
PET-Flaschen müssen alle zurücknehmen.
Nur Einweg wenn sie auch welche verkaufen.
das sind überwiegend die Plastikflaschen.
Das sind ausschließlich Plastikflaschen.
Nö. Das PET-Logo findet sich auch auf Dosen, deswegen habe ich es danach auch noch angesprochen.
Ich denke du verwechselst da was.
Das Pfandlogo heißt DPG-Logo. DPG steht für Deutsche Pfandsystem GmbH.
PET steht für Polyethylenterephthalat. Das ist der Kunststoff aus dem die Flaschen gemacht sind. Das Logo dafür ist dreieckig, bestehend aus drei Pfeilen. Darin oder darunter steht dann PET (oft in Bodennähe ins Plastik geprägt). Auf Dosen steht in diesen Logos AL für Aluminium oder FE für Ferrum (Stahl/Weißblech).
Es gibt kein Gesetz, das sagt "Es gibt keine Rücknahmepflicht von Fremdflaschen bei Mehrweg". Zwischen Käufer und Verkäufer von Mehrwegverpackungen wird eine Rücknahmepflicht gegen Pfandleistung einzelvertraglich beim Kauf vereinbart. Andere Händler können nun mit dem Kunden einzelvertraglich die Fremdverpackung gegen Pfandrückzahlung vereinbaren - oder auch nicht. Da gibt es kein Gesetz und kein Urteil. Entweder ein Händler nimmt die Mehrwegflaschen ohne Kaufnachweis an oder eben nicht. Nur der Händler bei dem die Flaschen gekauft wurden muss sie zurück nehmen und das auch nur dann wenn der Kunde den Kauf nachweisen kann (Kassenbon/Quittung).
Vollkommen richtig!
Hallo annisonfire, Der Getränkemarkt ist ein Geschäft in dem man u.a. auch Pfand gegen leere Flaschen und Kästen tauschen kann. Jedoch ist dem Markt im recht selbst zu entscheiden welchen Pfand er Tauscht und welchen er verweigert. Da hat der Verbraucher (leider) Pech gehabt. :/ MFG gHqMm2
Es besteht nur die Rücknahmepflicht bei Einwegpfand (25 Cent Flaschen)
Mehrwegpfand kann, wenn nicht im Sortiment, verweigert werden. Hab ich neulich erst gelesen. LG
Merci
Ich glaub das das rechtens ist. Weil wenn sie die nicht verkaufen dann müssen sie dass glaub ich nicht zurück nehmen musst halt da hingehen wo du das gekauft hast.
Gab es da nicht irgendwann mal ein neues Gesetz? ...dass man eine Annahmepflicht hat? In der Lidl Alid etc. ausgenommen sind?
Das trifft nur für Einwegverpackungen zu und auch nur für dieselbe Materialart die dieses Geschäft führt. (§9 Abs.1 VerpackV)
Also die die wo das eine Zeichen haben also Pfandzeichen haben dass nehmen alle Läden an also der Automat aber bei den Kasten nehmen die nur dass das die selber verkaufen
Wie gesagt, auch nur dieselbe Materialart. Wer keine Dosen verkauft muss auch keine zurücknehmen. Lidl hat z.B. auch Einweg-Glas-Bierflaschen die man auch fast nirgendwo anders los wird.
die die wo das Zeichen
Herrlich... :-D
Ja Entschuldigung ich wusste den Fachbegriff halt nicht.
Es geht eher um das "Wo".
Ich weiß, dass es heutzutage offiziell nicht mal mehr wirklich falsch ist, klingt jedoch für jemanden, wo es nicht zur Umgangssprache gehört, unheimlich daneben.
Es war 0,33 Becks. Das gibt es an jeder Ecke hier ;-)