Darf der Vermieter eine gemeinsame Begehung vor Auszug aus der Wohnung verweigern?

11 Antworten

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Ich möchte dir gern empfehlen, die Schlüssel keinesfalls einfach nur in den Briefkasten zu legen. Das kann unter Umständen Probleme geben. Du bist natürlich in der Pflicht, das Haus zurück zu geben, soweit klar, der Vermieter ist aber auch gleichzeitig in der Pflicht, die Wohnung zurück zu nehmen. So wie der Mieter in Rückgabeverzug kommen kann, so kann auch der Vermieter in Annahmeverzug kommen.

Was bedeutet eigentlich Rückgabe eine Besitzanspruchs? Schauen wir und §856 Abs.1 BGB an:

Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.

Eine Sache aufgeben steht da. Ein Beispiel: Ich leihe dir einen Laptop. Um den Laptop später wieder zurück zu geben, kommst du zu mir, und drückst ihn mir wieder in die Hand, um den Besitz daran aufzugeben.
Nun kann man eine Wohnung nicht jemandem in die Hand drücken. Aber in Analogie des Beispiels hat man sich üblicherweise in der Wohnung zu treffen und dort zu sagen, hier gebe ich den Besitz zurück. Das ist mit den Schlüsseln nicht unbedingt getan.

Nun kannst du mit dem Vermieter auch vereinbaren, dass der Besitzübergang mit der Schlüsselübergabe stattfindet. Aber zumindest solltest du darauf bestehen, dass dies persönlich passiert beim Vermieter, und du eine Quittung für den Erhalt der Schlüssel bekommst. Das ist auch nicht unwichtig, denn du musst alle Schlüssel vollständig zurück geben, und er soll nicht später sagen können, es würde einer fehlen.

Und dann wäre es wichtig, dass du zusammen mit einem neutralen Zeugen des Zustand des Hauses dokumentierst, sämtliche Schäden notierst. Fotos machen ist hilfreich, aber das ersetzt keinen Zeugen. Sollte es spätere Streitpunkte geben, kann der Zeuge zu dem entsprechenden Punkt Aussagen machen.

Auf der anderen Seite muss man auch dazu sagen, dass der Vermieter sich selber in eine ungünstige Position bringt, wenn er nicht das Haus mit dir zusammen wegen Schäden anschaut. Denn falls er später einen Schaden ersetzt haben möchte, ist er in der Nachweispflicht, dass es durch dich entstanden ist. Er kann es bei Arbeiten in dem Haus selber verursacht haben.

Ein Übergabeprotokoll muss vom Mieter ohnehin nicht unterschrieben werden. Das denken manche irrtümlich. Aber vergiss nicht, sämtliche Zählerstände auch aufzuschreiben.

Ja, allerdings muß er sich dann gefallen lassen, dass etwaige von ihm festgestellte Mängel zu recht angezweifelt werden, weil bei einer Ablehnung der gemeinsamen Übergabe einer Mietsache durch die Vermieter gehen sämtliche Zweifel an einer Verschlechterung / Beschädigung der Mietsache zu Lasten derjenigen Seite, welche die gemeinsame Übergabe der Mietsache grundlos abgelehnt hat.

Also macht Eure eigene Abnahme mit Protokoll und zwei neutralen Zeugen; ebenso die Übergabe der Schlüssel; notfalls in den Briefkasten des Vermieters werfen.

Scheint wohl irgendwie "Mode" bei Vermietern geworden zu sein, solche Selbstverständlichkeiten einfach zu verweigern, um nachfolgend dann mit einer ganzen Liste von Beanstandungen die ehemaligen Mieter zu behelligen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
iQMastermind69  05.09.2018, 09:16

Vor allem wie eigentlich sinnlos dieses Verhalten ist, zieht man Aufwand, Arbeit, evtl. Kosten u.ä. in Betracht. Es sind immer die Vermieter, die plärren, dass sie kein Geld verdienen ... bei denen 10% der NKM für Anwälte & Gerichtskosten draufgehen.

localberlin  05.09.2018, 09:21

Wenn Schlüsselübergabe und Quittung dafür dafür nicht möglich: Mit Zeugen in Briefkasten werfen

Charlotte1213 
Fragesteller
 05.09.2018, 09:37

Danke für deinen hilfreichen Kommentar Dog Diego

Eine Antwort habe ich schon geschrieben. Jetzt nochmal ausführlicher.

Als Vermieter standen wir mal vor der Situation von Mietern, die uns während der ganzen Mietzeit mit Anwaltsbriefen etc. schikaniert haben, ein Reihenhaus zu übernehmen.

Es war uns vollkommen klar, dass es auch bei einer gemeinsamen Abnahme wieder zur bösartigem Verhalten kommen wird. Unser Anwalt klärte uns auf, dass es am besten ist, die Übernahme auf genau den Zeitpunkt zu legen, den das Gesetz vorsieht:

Vor Ende des Mietverhätnisses dürfen wir als Vermieter nicht ins Haus und nach Ablauf, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem Mieters verpflichtet sind, Mietobjetk und Schlüssel zurück zu geben, dürfen wir rein, wenn das Objekt geräumt ist, aber die Mieter haben nichts mehr darin zu suchen. Die Empfehlung lautete daher, am ersten Tag nach MV-Ende die Abnahme terminieren und wenn die Mieter bl*d kommen, die Abnahme ohne die Mieter machen. Ggf. die Leute vor die Tür weisen.

Und der Rat war gut. Wir hatten einen Immobilienspezialisten als neutralen Zeugen dabei und die Mieter direkt ihren Rechtsanwalt. Es war also von vornherein klar, dass nichts wird mit einem Protokoll, das von allen unterschrieben wird.

Bei der gemeinsamen Begehung des Hauses kamen von der Mieterin mehrfach spitze Bemerkungen gegenüber uns als Vermieter. Um eine weitere Eskalation zwischen der Dame und und vor allem meiner Frau zu vermeiden, sagte ich in aller Ruhe zu ihr und zu ihrem Rechtsanwalt, wenn noch einmal irgendetwas in dieser Art kommt, werde ich sie samt Begleitung vor die Tür weisen, denn sie hätten in dem Haus eigentlich nichts mehr verloren. Es kam auch von Seiten des Rechtsanwalts kein Widerspruch und von dem Moment an war Ruhe.

Am Ende wurde das Protokoll von uns und unserer Zeugin unterschrieben. Der RA hatte für seine Mandantschaft ein eigenes gemacht.

Festgestellte Schäden, insbesondere der starke Gestank nach kaltem Rauch, wurde von den Ex-Mietern nicht behoben. Nach Ablauf der dafür gesetzten Frist, sanierten wir mit Handwerkern selbst und stellten dann eine dicke Rechnung.

Natürlich ging das vor Gericht, aber das Gericht ließ sich gar nicht wirklich auf irgendwelche Details ein, sondern nötigte beide Parteien zu einem Vergleich.

Trotz Vergleich konnten wir die Kaution einbehalten und erhielten noch einen ordentlichen Betrag dazu. Die Sanierung war damit zwar nicht vollständig bezahlt, aber das MV endete damit für uns mit nur einem blauen Auge und wie es den Mietern ging, weiß ich nicht.

Das Beispiel soll Dir zeigen, wie es laufen kann. Mein Rat also: Dokumentiert selbst den Zustand des Hauses und lasst Euch von einem Zeugen unterschreiben. Fotos bringen gar nichts, denn vor Gericht kommt sicher der Einwand, dass die Bilder manipuliert worden wären. So war es bei uns auch. Alle unsere Bilder waren laut Rechtsanwalt manipuliert und das Gericht hat sich schon deswegen gar nicht dafür interessiert.

Kommt es am Ende zu einem Streit, wisst ihr sowieso nicht, wie es ggf. vor Gericht aus gehen wird. Was der Vermieter ohne Euch feststellt nützt ihm am Ende auch nur was, wenn er neutrale Zeugen hat und selbst dann kommt es darauf an, wie das Gericht vor geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lasst euch vom Vermieter das Ganze schriftlich geben. Im Gegenzug klipp und klar sagen, Schlüsselübergabe nur persönlich gegen unterschrift u.a. auch auf dem Übergabeprotokoll.

Ja, das darf er. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für eine gemeinsame Wohnungsbegehung. Weder für Vermieter, noch für Mieter.