Darf ein Getränkemarkt weniger Pfand auszahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ist schon richtig das der die nicht annehmen muss - siehe hierzu: (http://www.dpg-pfandsystem.de/index.php/de/die-pfandpflicht-fuer-einweggetraenkeverpackungen/ruecknahmepflicht-und-pfanderstattung.html)

Das der die jetzt trotzdem annimmt dir dafür aber bischen Geld abzieht ist halt ein Deal unter euch. Im Grunde bringt er dein Pfand für dich weg und nimmt sich dafür nen kleinen Anteil am Pfand.

Ob dieser Kuhhandel zwischen euch bzw. wenn der das allgemein mit all seinen Kunden so handhabt, jetzt auch steuerrechtlich erfasst ist, wage ich mal zu bezweifeln aber hey, muss ja jeder schauen wie er über die Runden kommt und dieser Service, dein Leergut für dich wegzubringen ist doch nett - zumal dich ja keiner dazu zwingt.

Hui, danke für "Hilfreichste Antwort" zumal so ziemlich alle Anderen hier so ziemlich das Gegenteil von mir geschrieben haben^^ Also danke dafür das du diffenrential denkst, so wie ich. Das freut mich sehr.

lol

Hallo.

Er muss nur die aus dem Angebot annehmen die der Markt verkauft.

Die müssen da nicht gekauft sein, nur im Sortiment haben.

Ergo, wenn du keine Cola(Beispiel) gekauft und er hat die Angebot kannst die abgeben.mit dem Rückgabelogo auch lesbar.

Mit Gruß

Bley 1914

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist ganz klar ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung. In dieser wird ein Betrag von (mindestens) 25 Cent vorgeschrieben. Darüber hinaus spielt die Marke lediglich bei Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern eine Rolle. Bei allen anderen kommt es nur darauf an um welche Materialart es sich handelt (Plastik, Metall, Glas) und ob der jeweilige Laden diese auch verkauft.

Verkauft "dein" Getränkemarkt also beispielsweise keine pfandpflichtigen Dosen, so muss er auch keine zurücknehmen. Tut er es trotzdem (was er darf) so hat er jedoch auch den vollen Betrag zu erstatten.

Ganz anders sieht es bei Mehrweg aus. Hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Hier kann der jedeweilige Markt annehnen was er möchte aber auch ablehnen was er möchte. Ebenso kann er auch an Pfand verlangen und auszahlen was er möchte. In der Praxis gibt es jedoch einheitliche Preise.

Melde den Fall doch bitte deiner regionalen Verbraucherzentrale, damit die dort mal einen Testkauf machen können, damit dieser Markt nicht noch mehr Leute betrügt.

Wenn die Dosen im Angebot haben, ist es egal, von welcher Marke das ist! Die müssen das zurücknehmen und du bekommst das Pfand. Das gleiche gilt natürlich auch für die normalen Pfandflaschen!