Darf der Gerichtsvollzieher hier eine Auskunft einholen...?
Darf der zuständige Gerichtsvollzieher bei DHL als Versanddienstleister oder bei O2 als Absender eine Auskunft einholen, an welcher Adresse etwas zugestellt werden sollte, wenn der Schuldner unebkannt verzogen ist und ich jetzt eine Sendungsverfolgungsnummer eines Paketes habe, dass an der neuen Adresse zugestellt wurde...?
2 Antworten
Wenn DHL die Adresse hat und das Paket dort hingesenset hat , ist das kein unbekannt verzogen da dann ein ein Nachsendeauftrag vorliegt.
Der Gerichtsvollzieher kann also selber eine Förmliche Zustellung veranlassen bei der die Post die neue Adresse dem Gerichtsvollzieher mitteilt sowie die Sendung an der neuen Adresse zustellt.
Nein! Sowas unterliegt dem Datenschutz!
Ihr Anwalt kann bei berechtigtem Interesse eine Meldeamtsanfrage starten.
Da werden Sie wohl etwas Geduld haben müssen!
Die EMA-Abfrage war erfolglos, da der Schuldner noch offiziell bei der alten Wohnung gemeldet ist