Gerichtsvollzieher stellt Verfahren ein: Schuldner unbekannt verzogen, kann man das eingestellte Verfahren wieder aufleben lassen, wenn ja wie?

4 Antworten

Du kannst jederzeit einen neuen Auftrag beim GV machen. Wichtig ist dann, dass Du mit beantragst, dass bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners die neue Adresse ermittelt werden soll gem. 755 ZPO. Dann ermittelt der GV die neue Adresse und vollstreckt weiter.

Hey, du kannst dir bei Gericht einen Titel beantragen der meiner Meinung nach 30 Jahre bestand hat.

den Titel hab ich doch schon :D - das was oben steht ist der Werdegang bisher

es geht vielmehr darum das eingestellte Verfahren des Gerichtsvollziehers wieder zum Leben zu erwecken, damit dieser die aktuelle Adresse ermittelt. ( weshalb es ja eingestellt wurde ), weil diese Auftragsoption nicht mit angegeben wurde von mir.

Bei der Strafverfolgung kommt es darauf an, für wie wichtig die StA das Verfahren hält. Sie kann einen Haftbefehl beantragen, wie auch der Gerichtsvollzieher. MfG

Das Strafverfahren ist ja schon Geschichte, das Urteil habe ich ja -

es geht vielmehr darum das eingestellte Verfahren des Gerichtsvollziehers wieder zum Leben zu erwecken, damit dieser die aktuelle Adresse ermittelt. ( weshalb es ja eingestellt wurde ), weil diese Auftragsoption nicht mit angegeben wurde von mir.

Du kannst, sobald du den Titel zurückbekommst, den jeweiligen Gerichtsvollzieher vor Ort beauftragen. Adresse bekommst du auf dem Meldeamt.

Ist aber anzunehmen das der Gegener eh nichts hat. Daher warte doch mal ein paar Jahre und ermittle selber. Viele Betrüger posten dich neue Jobs oder neue Autos bei Facebook.

Was schneller geht sind Kontenpfändungen und Lohnpfändungen.