Was machen, wenn Mahnbescheid des Gerichtes vom Empfänger nicht angenommen wird?

3 Antworten

Es wird so sein, dass der betreffende sein Namenschild am Briefkasten entfernt hat !

Das würde ja bedeuten, folgt man dem Zusteller das der betreffende nie Post bekommen würde, sämtliche Post zurückginge !

Wenn es nicht zu weit entfernt ist, würde ich mit einem Zeugen dort hinfahren und diesbezügliche Befragungen anstellen ! Wohnt Er dort,hat Er die Folgen der nicht Zustellbarkeit zu tragen,die Widerspruchsfrist wäre verwirkt ! Sonst bleibt dir nur die öffentliche Zustellung per Zeitung ! Ich würde aber vorher den Gerichtsvollzieher anrufen und nach der Adresse fragen, diese Auskunft steht dir zu ,weil Du ein persönliches Interesse vortragen kannst ! Ich habe noch nicht erlebt, dass mir ein Gerichtsvollzieher diese Auskunft verweigert hatte ! Adresse beim Zuständigen Amtsgericht erfragen !

der muß ja dafür unterschreiben das er ihn bekommen hat...ich glaube bei GELBEN briefen versucht die post sie 4 wochen zu übergeben...wenn er sie immer noch nicht annimmt kann es doch eigendlich auch egal sein...dann kannste doch sowieso zum gerichtsvollzieher...oder ??? meine ich !!!

idpoja  13.01.2008, 07:33

Bist Du Dir Da sicher ?

NegierigEr  18.11.2012, 00:05

Du meinst falsch, und zwar auf ganzer Linie.

Die Zustellung muss nicht durch persönliche Übergabe erfolgen. Möglich ist auch die sogenannte "Ersatzzustellung" durch Niederlegung in den Hausbriefkasten oder durch Übergabe an in der Wohnung angetroffene Verwandte oder Hausangestellte. Erforderlich ist aber, dass ein Briefkasten mit dem Namen des Zustellungsempfängers vorhanden ist. Gibt es den nicht und auch keinen Namen an der Klingeltafel, kannst Du nur versuchen herauszufinden, bei wem er unter der angegebenen Adresse wohnt. Diese Anschrift dann mit "c/o" angeben und die Neuzustellung versuchen.