Darf der gemeinschaftlich genutzter Waschraum vom Vermieter als Lagerplatz genutzt werden?

4 Antworten

Generell:

Der Mieter hat nur dann Anspruch auf Überlassung oder Nutzung einer Waschküche oder eines Trockenraumen oder einer sonstigen Einrichtung in einer Wohnanlage, wenn ihm ein solches Benutzungsrecht im Mietvertrag oder in sonstiger Weise (durch Vereinbarung mit dem Vermieter) eingeräumt wurde. Gibt es zu dem Trockenraum eine Nutzungsvereinbarung oder eine Hausordnung?

Zu 1. und 2. und 3.:

Das dauerhafte Aufstellen eines elektrischen Wäschetrockners durch einen Wohnungseigentümer in einem in der Teilungserklärung mit „Trockenraum“ bezeichneten kleinen Kellerraum stellt eine zweckbestimmungswidrige Nutzung dar, da im Verhältnis zur natürlichen Wäschetrocknung eine permanente räumliche Nutzung stattfindet und mangels Platz nicht alle Wohnungseigentümer einen Trockner aufstellen und den Raum damit in vergleichbarem Maß nutzen können. Der Gemeinschaft steht insofern ein Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch zu (LG Bremen, Beschluss vom 21. Juni 2004 , Az: 2 T 828/03 – ZMR 2005, 408-409)

Zu 4.:

Das ist eine Hygiene- und Nutzungsproblem gleichzeitig.

An sich auch noch nachlesen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/waschen-im-mietshaus-wie-wo-was_026288.html

und meiner Meinung nach schön beschrieben:

http://www.wohnung.com/ratgeber/376/waschkeller-welche-regelungen-gelten

Generell ist nicht dagegen einzuwenden, wenn der Vermieter den Raum für private Zwecke benutzt, er ist Eigentümer und kann über einen Gemeinschaftsraum auch mit verfügen. Problematisch wird es nur dann, wenn ihr in der Nutzung des Raumes eingeschränkt seid, was nach deiner Beschreibung offenbar der Fall ist.

Ferner kommt es noch drauf an, ob die Nutzung des Raums vertraglich zugesichert wurde. Wenn nicht, wäre die Nutzungsmöglichkeit nur ein freiwilliges Angebot und der Vermieter könnte jederzeit sagen, dass der Raum gar nicht mehr zur Verfügung steht. Dann hättet ihr außer das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und ihn zu bitten, etwas zu ändern, kaum eine Möglichkeit. Ist der Raum vertraglich zugesichert, kannst du schriftlich beim Vermieter reklamieren wegen dem Mißstand und ihn auffordern, den Raum in einem nutzbaren Zustand zu halten und ihr könnt dann auch Mietminderung geltend machen.

Mit einem solchen Vermieter möchte wohl niemand unter einem Dach leben.

Da zieht man besser woanders hin.

zu 1) na und? Macht das Fenster auf!

zu 2) das darf er i.d.R. auch. Redet miteinander

zu 3) grundsätzlich ja

zu 4) schiebt die Klamotten mit dem Fuß zur Seite. Macht das Fenster auf. Redet miteinander