Waschmaschine in Mietwohnung und Waschküche

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, hat mir der Vermieter versichert, dass ich eine Waschmaschine in dem im Haus befindlichen Waschraum aufstellen und betreiben darf.

Was besagt der Mietvertrag diesbezüglich? Ist dort ein Waschmaschinenanschluss bzw. die Nutzung der Waschküche zugesichert oder nicht?

Da nun die vierte Wohnung vermietet wird, verlangt der Vermieter, dass ich meine Waschmaschine entferne, da er den Anschluss für die neue Wohnung bereitstellen will.

Sofern - wovon ich ausgehe - der VM sich bezüglich der bisherigen Nutzung auf eine Duldung berufen wird, hast Du diesbezüglich keine Chance, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Denn was nicht Vertragsinhalt geworden ist, kann jederzeit durch einfache und einseitige Willenserklärung widerrufen werden.

Im Mietvertrag steht das der Mieter zur Nutzung des Waschraumes gemäß der Hausordnung berechtigt ist. Es steht aber nicht explizit darin, dass ich eine Waschmaschine dort aufstellen und betreiben darf. Dies hatte mir der Vermieter aber ausdrücklich mündlich bei meinem Einzug zugesichert.

Das Nutzungsrecht kann sich auch auf die übliche Nutzung beschränken, etwa als Trockenraum. Ob man daraus auch das Recht auf einen eigenen Maschinenstandplatz ableiten kann, wäre zu ggfs. zu prüfen. Man könnte argumentieren, dass eine gebrauchsgemäße Nutzung in diesem Fall dann das Bereithalten einer Münzwaschmaschine o.ä. durch den VM bedeuten müsste, aber das ist doch eher vage. Sofern in der Waschküche genügen Platz für eine weitere Maschine ist, würde ich dem VM vorschlagen, den jetzt genutzten Anschluss durch einen Doppelanschluss für 2 WaMa zu ersetzen. Dabei gehe ich davon aus, dass der Stromanschluss der Waschküche über Allgemeinstrom abgerechnet wird. Ist dem nicht so und jedem Maschinenstandplatz eine Leitung zur jeweiligen Wohnungseinheit zugeordnet, dann hast Du allerdings vermutlich schlechte Karten. Hätte Dein MV eine eindeutige Klausel bezüglich der Waschmaschinenfrage, wärst Du auf der sichern Seite. So ist es letztlich (im Klagefall) Glückssache, wie der zuständige Richter oder die Richterin dies sieht.

Gruefus 
Fragesteller
 10.02.2014, 08:56

Wie ich sehe habe ich rechtlich gesehen schlechte Karten ohne genaue Regelungen im Mietvertrag. Das habe ich mir schon fast gedacht. Ich werde nun versuchen die Sache irgendwie anders mit dem Vermieter zu regeln und sehen ob man ggf. einen weiteren Anschluss setzen lassen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.

In allen zukünftigen Mietverträgen werde ich mir solche "mündlichen Zusagen" mit in den Vertrag schreiben lassen.

Nach fünf Jahren sollst du deinen Waschmaschinenplatz, der dir mündlich zugesichert wurde, räumen? Außerdem ist es ja auch schriftlich im Mietvertrag zugesichert.

Schriftlich dem Vermieter mitteilen, dass du deine WM nicht umstellen kann und er dir im keller einen neuen Anschlußplatz zur Verfügung stellen muß.

Das geht auf keinen Fall. Du bist schon da und hast "Gewohnheitsrecht" durch ein "zugesagtes Recht" auf den Platz. Hört sich umständlich an, aber drück es bei einer Klage mal so aus. Fotografiere die ganze Situation und lass dich da nicht übertölpeln. Du bist im REcht. Dein Vermieter will es dem neuen Mieter evtl. nur gestatten, weil der mehr Miete zahlt. Das ist aber nicht dein Problem. Lass dich da bloß nicht weich machen.

jockl  10.02.2014, 08:18

Ich würde mich auch auf das Gewohnheitsrecht berufen, aber das wird von Richtern sehr unterschiedlich gehandhabt. Das mit dem bildlich dokumentieren ist richtig.

FordPrefect  10.02.2014, 08:42

Du bist schon da und hast "Gewohnheitsrecht"

Es gibt kein Gewohnheitsrecht.

durch ein "zugesagtes Recht" auf den Platz

Das wäre nur eine Duldung, weil hier sowieso Aussage gegen Aussage steht. Und eine Duldung kann jederzeit aufgehoben werden. Ohne schriftliche Unterlagen dazu hat der Mieter hier nichts in der Hand.

"Nutzung des Waschraumes gemäß der Hausordnung " ist vertraglich zugesichert.

Was steht denn in der Hausordnung? Nur die Zeiten, wann man waschen darf oder noch mehr? Wenn da nur die Zeiten drin stehen, ist nach meiner Meinung dir diese Nutzung auch weiterhin einzuräumen. Wie soll das geschehen, wenn du keine Waschmaschine aufstellen dürftest? Diese Frage sollte dir der Vermieter beantworten. Ist das denn eine große Wohnung, die jetzt vermietet werden soll?

Gruefus 
Fragesteller
 10.02.2014, 08:33

Was in der Hausordnung steht weiß ich leider nicht, da ich gerade kein Exemplar zur Hand habe. Ich werde mir aber bald möglichst eines aushändigen lassen. Die neue Wohnung ist eine sehr große Wohnung mit über 100 qm.

angy2001  10.02.2014, 08:38
@Gruefus

Dann macht es doch Sinn, dass der neue Mieter die Waschmaschine in der Wohnung aufstellt. Da muss ja genug Platz vorhanden sein, aber ok, ich weiß nicht wie groß das Bad oder die Küche sind - Bestehe darauf, dass dir die Nutzung des Waschkellers weiterhin vertragsgemäß ermöglicht wird.

FordPrefect  10.02.2014, 08:40

Die allgemeine Nutzung muss m.E. nicht zwingend das Recht auf eine eigene Maschine oder eine durch den VM bereitzuhaltende Maschine beinhalten. Man könnte so argumentieren, aber auch sagen, dass der Waschraum durch den Mieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu nutzen ist.

angy2001  10.02.2014, 09:04
@FordPrefect

"im Rahmen der technischen Möglichkeiten"

Diese Formulierung findet sich aber im Mietvertrag nicht.

FordPrefect  10.02.2014, 09:20
@angy2001

Nein. Deswegen schrieb ich ja auch, dass man so argumentieren könnte. :-) M.E. hat der Mieter hier schlechte Karten. Der VM wird sich auf Duldung berufen, die mangels vertraglicher Unterlagen faktisch nicht zu widerlegen ist (und für die sogar die fehlende Verankerung im MV spricht).

angy2001  11.02.2014, 00:40
@FordPrefect

Wenn, dann müsste man so argumentieren, dass die übliche Nutzung des Waschraumes, u.a. der der Aufstellung einer Waschmaschine entspricht, denn das ist ja die Situation für (bisher) alle Mieter. Mit welcher Begründung sollte der VM einem Mieter diese übliche Nutzung untersagen. Das könnte er nur dann begründen, wenn in den Mietverträgen der anderen Mieter die Aufstellung einer Waschmaschine explizit regelt.

Hätte man im Vertrag dazuschreiben müssen. Ich würde den Mieter frage, ob man sich eine teilt, vielleicht ist er froh dass eine das ist.