Mein Vermieter klaut einfach unseren Strom, was mache ich am besten um mein Geld wiederzubekommen?

12 Antworten

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Der Wasserschaden am Gebäude ist Sache des Vermieters, die Kosten sind auch nicht umlegbar. Wenn der Schaden versichert ist, zahlt die Versicherung an den Vermieter auch die Stromkosten. Sollte es sich um Allgemeinstrom handeln, sind die Kosten in der BK-Abrechnung entsprechend zu kürzen. Wurde der Strom aus einem dem Mieter gehörenden Keller mit eigenem Anschluss und eigenem Vertrag entnommen, ist dieser vom Vermieter zu entschädigen. Du solltest also dem Vermieter die Rechnung offerieren. Die Leistung von 1800 Watt x Nutzungsstunden x Preis je Kwh = Forderung an den Vermieter. Mach eine Überschlagsrechnungentsprechend deiner festgestellten Laufzeit. Da kommt schon eiiges zusammen

Danke dir , damit kann ich was anfangen.

So,

  1. hatten die Dinger keinen Zähler
  • kann auch aufgrund von Erfahrungswerten vorgenommen werden
  1. hab ich bis heute weder Geld noch sonstwas dafür bekommen
  • wann denn das letzte mal darüber mit dem Vermieter kontaktet?
  1. wurden wir Mieter nicht gefragt oder informiert das unser Strom genutzt wird
  • das ihr nicht vorab informiert wurdet, ist nicht korrekt – aber wie kam denn der vermieter überhaupt in euren Keller?
  1. waren die Geräte richtige Stromfresser, da stand iwas mit 1800 Watt/Volt ich weiß es leider nicht mehr
  • durchaus möglich

In schriftlicher Form unter Fristsetzung den Vermieter anzeigen, die zugesagte Zahlung vorzunehmen.

wir fragen alle 1 - 2 monate nach was mit dem geld ist , er sagt jedesmal er kümmert sich drum .... er hat der firma nen schlüssel gegeben.

Tja Pech gehabt ... normalerweise schaut man sobald man sowas sieht auf den entsprechenden Zähler (also euren Stromzähler) und schreibt den Stand auf und das ganze macht man bei Abbau der Geräte nochmal. Mit diesen Zählerständen lässt man sich von seinem Energiedienstleister eine Rechnung für Versicherung ausstellen und gibt diese an den Vermieter zur Erstattung (ggf. mit Fris)!

Ist alles rechtens. In einem KellerFLUR sind keine Steckdosen das heisst um Strom zu bekommen muss er halt eine Steckdose aus irgendeinem Kellerraum nehmen! Wie wollt ihr den Teil ausrechnen den er an Strom verbraucht hat??? Und ne Miete einfach kürzen ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben geht nicht! Und ausserdem.....

Der Keller hatte einen WASSERSCHADEN!!! Irgenwie muss der Keller ja wieder TROCKEN gelegt werden! Und nach SECHS Monaten kannst du GAR NICHTS mehr machen! Das hättest noch einen Tag später machen müssen!

das ist also alles rechtens wenn er ohne Absprache meinen Strom 3 Wochen benutzt und das Geld von der Versicherung behält ?

@hasenstall12345

Wenn er DEINEN Strom nicht genutzt hätte dann hätte er den Strom eines anderen Mieters genutzt! Und nach SECHS Monaten kannst du nicht einfach die Miete kürzen! Dann fliegst du aus deiner Wohnung! Hättest du lieber weiterhin einen nassen Keller gehabt???? Irgendwie muss er den ja trocken legen! Da hättest du dich SOFORT beschweren müssen und nicht erst nach einem halben Jahr!

@maeuschen79

wir haben ihn doch schon paar mal drauf angesprochen , er meint , es liegt auf seinem schreibtisch und blablabla

du hast 0 ahnung davon, warum bleibst du nicht bei themen, wovon du schon mal etwas gehört hast zb

schuhe, beziehung und diäten? (die mit essen, nicht die entlohnung für politiker)

  1. Eine Information der Mieter über diese Maßnahme ist abdingbar, da hier die Schadensbegrenzung Vorrang hat gegenüber der mutmaßlichen Informationspflicht
  2. Kannst du mit absoluter Sicherheit bejahen, dass der Strom über deinen Zähler gelaufen ist? Wenn man sowas vermutet, dann schreibt man sich zumindest schon mal seinen Zählerstand auf! Die Geräteleistung ist dir ja wohl bekannt anhand man das dann ausrechnen kann.
  3. Ohne deine Abrechnung in der Hand zu haben, hast du keinerlei Grundlage etwas zu fordern - denn erst wenn dort etwas auffällig ist kannst du handeln.
  4. Weißt du mir Sicherheit, dass die Versicherung schon geleistet hat? selbst eine Verrechnung mit den Nebenkosten wäre zulässig, man muss dir nicht zwingend etwas in Bar auszahlen.
  5. Hast du deinen Stromanbieter darüber informiert? die haben i.d.R. Maßnahmepläne für sowas und können das steuern mit der Abrechnung.

Du machst hier um einen normalen Vorgang ein mächtig großes Fass auf...

An meinem Steckdosen / Strom hat keiner was zu suchen. und wenn doch , soll er dafür zahlen.

@hasenstall12345

Doch - bei Gefahr in Verzug wegen Folgeschäden bist du komplett außen vor... mit ist schon aufgefallen, dass es dir um was völlig anderes geht als ums Prinzip...

@hasenstall12345

Wie ich schon mehrfach schrieb, bist Du da ein wenig zu pingelig. Bei einem akuten Notfall wie einem Wasserschaden ist es wichtig, schnell zu handeln, da kann man nicht immer Rücksicht nehmen und jeden fragen...

Natürlich sollte dann falls möglich die Steckdose gewechselt werden, aber da kann man vernünftig drüber reden und da kann auch der Mieter selbst nach fragen. Aber so wie Du hier auftrittst, scheinst Du auch nicht gerade jemand zu sein, mit dem leicht ein vernünftiges Gespräch zu führen ist, vielleicht hast Du den Vermieter da nichtmal drauf angesprochen...

Da es Dir nach eigenem Bekunden nicht um das Geld geht, betreibst Du meiner Ansicht nach hier Prinzipienreiterei im Übermaß...

@stelari

ok Gefahr in Verzug kann ich nachvollziehen , aber das heißt doch nicht , das meine Kosten nicht bezahlt werden.Wie gesagt, der Vermieter hat uns zugesichert das seine Versicherung den Strom bezahlt und das die angeschlossenen Entlüfter einen Zähler haben.Das war vor 6 Monaten.seitdem frage ich ihn wie es aussieht mit dieser Versicherung und wir werden nur vertröstet.Würde dich das nicht ärgern ?

@MosqitoKiller

Unglaublich was man sich hier anhören muss....

@hasenstall12345

Nichts weiter als klare Worte, und die sollte doch jeder ertragen können...