darf der Direktor mein handy behalten?

11 Antworten

Hallo ddhdvbdv,

er begeht eine Unterschlagung von Eigentum. da können Deine Eltern die Herausgabe verlangen, ggf. mit der Polizei zusammen.

Die Worte, die er da gemacht hat, wird er sicherlich bestreiten. Sie stehen nur im Raum.

Es ist rechtlich noch denkbar, dass ein*e Lehrer*in ein Handy zunächst auf dem Schreibtisch belässt, man es nach der Stunde wieder hat.

Sonst gilt rein gesellschaftlich: während der Stunde Handy auf stumm und in der Schultasche - wie es auch auf Besprechungen üblich ist.

Mit vielen lieben Grüßen

EarthCitizen

Sirius66  06.10.2021, 14:42
er begeht eine Unterschlagung von Eigentum. da können Deine Eltern die Herausgabe verlangen, 

Er unterschlägt nicht. Er zieht ein. Und wartet doch auf die Eltern! Denen will und wird er es geben mit dem Hinweis, dass der Spross gegen die Schulregeln verstoßen hat.

EarthCitizen20  06.10.2021, 15:11
@Sirius66

Nach meiner Rechtsauffassung ist der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt, wenn der Direktor das Handy auf Verlangen nicht herausgibt. Da kann auch keine sog. Schulordnung Strafrecht beugen.

HolgieXX  06.10.2021, 15:11
@Sirius66

Er drohte mit Einzug von einer Woche.

Sirius66  06.10.2021, 21:41
@EarthCitizen20

Er zieht ein und gibt gegen die Erziehungsberechtigten aus. Sobald sie erscheinen. Notfalls auch erst in 1 Woche.

Das müsste er mit Zigaretten, Alkohol, Drogen, Waffen etc (mit allen, was gegen die Schulordnung verstößt) genauso tun.

  • Das er es behält, bis deine Eltern es holen ist IMHO eine Grauzone. Frei nach dem Motto es ist das Handy deiner Eltern (nicht Geschäftsfähig, Eltern haben gezahlt etc...)
  • Die Verweigerung deine Eltern anrufen zu dürfen, halte ich für äusserst fragwürdig und als Elternteil, würde ich ihm dafür eins Husten, wenn ich das Telefon hole
  • Eine Woche behalten geht nicht, spätestens wenn die Eltern dastehen.

An sich könntest du das Telefon eines Kollegen nehmen um die Eltern zu informieren. Als Vater hätte ich dann den Direktor angerufen und im freundlich aber bestimmt erklärt, dass er das Telefon herauszugeben hat.

das ich es erst bekomme wenn meine Eltern des abholen

Genau. Das bekommen Deine Eltern, dass man sie nochmal drauf hinweisen kann, dass auch sie bei Dir darauf drängen, dass auch Du in Zukunft die Regeln einzuhalten hast.

ich hab gesagt das es Diebstahl ist

Unsinn.

und das es mein Eigentum ist

Ist es ja auch immernoch, nur ist es jetzt eine Weile nicht mehr in Deinem besitz.

daraufhin sagt er "ich will nicht diskutieren,nein,nein!"

Auch richtig. Mach wie geheißen und diskutier nicht rum

und als ich nicht aus dem Direktor Zimmer wollte hat der mich für 1 tag aus der schule geschmissen

Exakt. Mach was man Dir sagt. So läuft das ind er Schule - und gewöhn Dich gleich dran, man lernt ja für das Leben, später auf Arbeit auch - Du bekommst gesagt, was Du zu tun hast, diskutier nicht rum sondern mach.

wenn du Pech hast behalte ich das Handy für die ganze Woche

Oder länger, kein problem.

Aber Deine Eltern können es ja bei ihm abholen, Du bekommst es demnach wieder, irgendwann....

LuckyJack1986  06.10.2021, 14:18
  1. Wenn jemand ohne meine Einwilligung mein Eigentum einbehält ist das Diebstahl. Nur die Polizei darf mit Begründung Besitz beschlagnahmen.
  2. In der Schule lernt man für Prüfungen und nicht das Leben (zumindest zu 90%)
  3. Später in der Arbeitswelt MUSST du hinterfragen und nachdenken. ich kann keine stupide Drohne als Mitarbeiter gebrauchen
feinerle  06.10.2021, 14:26
@LuckyJack1986
Wenn jemand ohne meine Einwilligung mein Eigentum einbehält ist das Diebstahl.

Leider nein.

Es fehlt die sogenannte ZUEIGNUNGSABSICHT. Nur wenn es Dir jemand wegnimmt und dabei die Absicht hat, das auch in Zukunft zu behalten, ist es ein Diebstahl.

Und der sehr verehrte Herr Direktor hat nunmal genau das nicht.

In der Schule lernt man für Prüfungen und nicht das Leben (zumindest zu 90%)

Stoffbezogen ja, aber dem Sinne nach nicht.

Und zudem, man lernt nicht nur den Stoff in einer Schule, sondern auch die ganzen Sachen außen herum, also selbstständiges Arbeiten mit Erfolgswillen, Leistungsorientiertes und rationelles Vorgehen bei Aufgabenstellung bis hin zu das es Zeiten gibt, in denen ein handy unwichtig ist - nämlich während der Arbeit.

Später in der Arbeitswelt MUSST du hinterfragen und nachdenken.

Inhaltlich ja -das ist ja auch in der Schule so, wenn es um "das Wissenschaftliche streben um den vorgegebenen Lehrstoff" geht. Nicht jedoch, wer der Chef ist, das dessen Regeln gelten und zu beachten sind - und zwar bis dahin ohne stetig darauf hingewiesen zu werden.

ich kann keine stupide Drohne als Mitarbeiter gebrauchen

Aber jemand, dem man klare Anweisungen und Anforderungen gibt und der stetig bemüht ist, diese zu erfüllen und um die Sache selbst diskutiert, nicht darum, wer das Sagen hat in dem Laden.

Völlig okay.

  • Du hast gegen die Schulordnung verstoßen.
  • Der Verstoß wird geahndet
  • Dein "Werkzeug" eingezogen und hinterlegt
  • Deine Eltern informiert
  • Die Abholung durch Erziehungsberechtigte erbeten und
  • zu sofort ermöglicht (allerdings innerhalb der Geschäftszeiten)

Es kann jetzt auch 1 Woche dauern. Es liegt an dir und deinen Eltern.

Diebstahl ist es nicht. Diebstahl inkludiert die Absicht, es sich gänzlich anzueignen.

Gruß S.

Dein Direktor hat keine Zueignungsabsicht und die Aussage "wenn du Pech hast" bezieht sich mutmaßlich darauf, dass deine Eltern nicht jeden Tag Zeit haben, um deinen Mist auszubügeln.