Habe ich das Recht meine Oma kennenzulernen?

10 Antworten

Klar doch, sogar deine Oma hat ein Recht darauf dich zu sehen!

Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB

http://www.kanzlei-poppe.eu/publikationen_details_405_13_303_118.html

Kirschkerze  27.06.2014, 18:54

naja das widerum nicht. Wenn die Eltern was dagegen haben dann nein. die Eltern bestimmen mit wem das Kind umgang haben darf unmit wem nicht

beangato  27.06.2014, 18:56
@Kirschkerze

@Kirschkerze

Ähm - nein.

Ich habe mein Umgangsrecht eingeklagt. Und bekommen.

Menuett  27.06.2014, 19:10
@beangato

War das Kind wildfremd für Dich oder hattet ihr bereits vor Verhandlung eine Beziehung.

beangato  27.06.2014, 19:29
@Menuett

nein, ich hatte keine Beziehung, da ich es bis dato nicht sehen durfte. Oder anders gesagt: Nur 1x als Baby.

Jeder Mensch hat das recht, seine Herkunft kennen zu lernen. Dein Problem liegt darin, dass bis zur Volljährigkeit, deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich ausüben können. Notfalls musst du das dann bis zum 18. Lebensjahr zurück stellen.

Es ist allerdings unfair und kurzsichtig von deinen Eltern, das zu verbieten.

du hast das recht deine verwandten kennenzulernen allerding dürfen es dir deine eltern verbieten solange du noch keine 18 bist. erst ab 18 darfst du das selbst entscheiden vorher haben deine altern da noch ein wort mitzureden.

beangato  27.06.2014, 18:58

Nein. Ich bin Oma und habe das Umgangsrecht erfolgreich eingeklagt, als mein Enkelkind 4 Jahre alt war.

Sonnenzucht  09.08.2017, 21:58

ich glaube nicht dass eltern bist zum 18 lebensjahr bestimmen können, wen das Kind trifft. 

Die können nur bestimmen, wo es wohnen soll, welche Schule es besucht, ob sie Verträge für das unterschreiben... aber ich habe nicht gehört, dass sie bestimmen dürfen, wen es kennenlernen darf.

Das Gesetz gewährt Großeltern ein Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Das ist aber wohl meist anzunehmen.

Menuett  27.06.2014, 19:09

Nein, davon ist nur auszugehen, wenn die Großeltern bereits eine Bindung zum Kind haben.

beangato  27.06.2014, 19:28
@Menuett

Nicht unbedingt. Ich durfte mein Enkelkind 4 Jahre lang nicht sehen (es konnte also keine Bindung aufgebaut werden). Trotzdem bekam ich in der Gerichtsverhandlung Recht.

Du hast das Recht. Großeltern haben auch das Recht auf den Umgang mit ihren Enkelkindern. Ruf sie an, sei aber nicht enttäuscht , wenn es anders läuft, als Du es gern hättest.