Darf der Chef es verbieten in Arbeitskleidung nach Feierabend am Imbiss etwas zu trinken?

4 Antworten

Nein,das ist nicht verboten.

Das ist eine sehr gefährliche Behauptung, die du zumindest mal mit Angaben von Gesetzestexten oder Gerichtsurteilen belegen solltest, wenn sie denn wahr sein sollte.

Es kann durchaus rechtens sein, dass ein Firmeninhaber das Tragen von Arbeitskleidung in der Freizeit verbietet und wie Reservist schon gesagt hat, kommt es immerhin auch auf die näheren Umstände an und wie die Firma von den Trägern der Arbeitsklamotte hier repräsentiert wird.

mE also ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.......

Der Arbeitgeber könnte auch verlangen, dass ihr die Arbeitsmontur in der Freizeit überhaupt nicht anziehen dürft. Dann müsste er euch allerdings Gelegenheit geben, diese Montur zu wechseln.

So einfach ist das nicht zu urteilen, meiner Meinung nach er es durchaus untersagen. Überspitzes Beispiel, wenn ihr in eurer Arbeitskleidung an irgendeinem Exzess teilnehmt, kann das (und wird es) ein schlechtes Licht auf die Firma werfen.

Ich denke,dass der Chef das sehr wohl verbieten kann,weil ja jeder anhand des Logos erkennen kann,von welcher Firma die "Biertrinker" sind.Es würde keinen guten Eindruck hinterlassen.Dass das Bier alkoholfrei ist,kann man ihm nicht ansehen.