Für schaden durch Vertragsbruch seitens Arbeitgeber Schadensersatz verlangen?

4 Antworten

Nun denn, der BZA/DGB Tarifvertrag sagt zu den Ausschlussfristen:

§ 16 Ausschlussfristen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind innerhalb von zwei
Monaten (bei Ausscheiden ein Monat) nach Fälligkeit schriftlich
geltend zu machen.
Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich ab, so muss
der Anspruch innerhalb von einem Monat nach der Ablehnung
bzw. dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht werden.
Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Fristen geltend gemacht
werden, sind ausgeschlossen.

Das wird dein Arbeitgeber wohl entsprechend zu seinen Gunsten nutzen wollen, auch wenn er nicht schriftlich abgelehnt hat.

Zum Arbeitszeitkonto habe ich im IGZ Tarifvertrag nur etwas finden können:

Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen
Stunden werden in der Regel durch Freizeit
ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeber
und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat
über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben
frei verfügen. Eine Verfügung durch den
Arbeitgeber darf nicht zu einem negativen Zeitguthaben
des Arbeitnehmers führen.

Persönlich sehe ich die Sachlage aufgrund der Ausschlussfristen für dich eher als kritisch an. Wenn der AG schon über Tarifvertrag zum Verklagen auffordert, sollte man da auch nicht unbedingt zimperlich sein.

Die Ausschlussfristen sind fuer AN kein Problem, da diese durch den AV eine großgüzigere Regelung finden. 

Danke fuer deine Bemühungen

In diesem fiktiven Fall würde ich zur Ruhe und Besonnenheit raten. 

Zunächst mal hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden. Der Arbeitgeber hat die Wahl, die Stunden als Freizeit abzugelten oder sie auszuzahlen. 

Da nun das Ende der Beschäftigung naht, wird ein Abfeiern nicht mehr möglich sein und der Arbeitgeber muss die Stunden auszahlen. 

Letztlich entsteht dem Arbeitnehmer hier kein bzw. nur ein unwesentlicher Schaden durch den Zinsausfall, da er sich die für den Augenblick höhere Einkommenssteuer mit der Steuererklärung für 2016 wieder zurückholen kann. 

Um ehrlich zu sein, habe ich mit 32 Krankheitstagen in 6 Monaten ein Problem. Überleg dir einfach mal, wie viel Lohn der Arbeitgeber hier über die Lohnfortzahlung aufbringen muss, obwohl er dafür keine Arbeitsleistung erhalten hat. Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen. 

AN hat seine ganze Familie bei einem Autounfall verloren. Selbst hat AN Verbrennungen erlitten. Über die Zeit hat AN oft versucht sich das Leben zu nehmen. 

@molzhichel

Ich dachte, es geht hier um einen fiktiven Fall. So stand es zumindest in der Fragestellung.

Auch wenn es sich hier um ein tragisches Einzelschicksal handeln mag, bleibt dem Arbeitgeber trotzdem der Schaden der fehlenden Arbeitsleistung. 

@Interesierter

Ja, fiktiver Fall.  

Ich weis aber nicht warum du jetzt erwähnst, dass dem AG ein schaden dadurch entsteht? Das hat mit der Fragestellung doch nichts zu tun?! Willst du damit irgendwas rechtfertigen? 

@Interesierter

@ molzhichel und Interesierter: das ist in der Tat tragisch und tut mir sehr leid. Früher war es bei GF mal üblich, eine Frage immer fiktiv zu formulieren, das hat molzhichel getan.

@molzhichel

Nein, ich will damit nichts rechtfertigen. 

Der Grund, warum ich diesen Punkt ins Spiel brachte ist einfach erklärt. Ein Arbeitsverhältnis basiert auf Geben und Nehmen. Ein Arbeitnehmer arbeitet für den Arbeitgeber und er bekommt dafür Geld. Prinzip Leistung und Gegenleistung. 

Jeder Krankheitstag verschiebt dieses Prinzip. Das heisst, der Arbeitgeber muss weiter den vollen Lohn zahlen, bekommt aber nichts dafür. Die Arbeit bleibt liegen und muss anderweitig durch Neueinstellungen und Überstunden erledigt werden. Das kostet Geld und bringt den Laden durcheinander. Für den Arbeitgeber bedeutet das Arbeit und Kosten. Das trübt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. 

Auch wenn ich das Verhalten des Arbeitgebers weder gut heissen kann, noch will, habe ich doch gewisses Verständnis für seine Probleme.

@Interesierter

Na und? Ich hätte auch ein Problem mit Blaumachern. Aber krank ist krank. Das ist gesetzlich so geregelt und das ist auch gut so. Oder etwa nicht?

@ToxicWaste

Wer sich pauschal darauf beruft, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich sein Vertragspartner dementsprechend verhält.

Wie gesagt: Jedes Geschäft basiert auf Leistung und Gegenleistung. Überall dort, wo dieses Grundprinzip gestört ist, gibt es Ärger.

Und krank ist eben nicht gleich krank. Es ist ein Unterschied, ob jemand wirklich krank bzw. verletzt und damit objektiv arbeitsunfähig ist oder ob er sich nach drei durchzechten Nächten etwas unwohl fühlt.

@Interesierter

@ Interesierter:

Das ist ja mal eine interessante Interpretation des Entgeltfortzahlungsgesetzes - um nicht gleich von völligem Unsinn zu sprechen.

Im Übrigen entstehen Arbeitgebern, sofern sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, kaum oder nciht sehr hohe Kosten durch die Lohnfortzahlung aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens, wodurch sie eine großen (bzw. den größten) Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen!

@Familiengerd

Moment mal, nicht so schnell.

Ich hatte hier an keiner Stelle auf das Entgeltfortzahlungsgesetz abgehoben oder gar behauptet, die Forderungen des Arbeitnehmers seien gar rechtswidrig. Ich hatte lediglich angemerkt, dass ein Arbeitgeber, der Lohn bezahlen muss und dafür keine Arbeitsleistung erhält, mit dem betreffenden Mitarbeiter letztlich unzufrieden sein wird. Das wirst du doch wohl nicht in Abrede stellen wollen.

Und selbst wenn die KK einen Teil der Lohnkosten übernimmt, bleibt immer noch die Arbeit liegen und muss anderweitig, teils durch teure Überstunden geleistet werden. Kosten, Arbeit und Ärger entstehen, das ist mal Fakt.

Die Idealkonstellation eines Arbeitsverhältnisses ist immer eine win-win-Situation. Sobald diese nicht mehr gegeben ist, wird es schwierig. Wenn eine Seite zu der Überzeugung gelangt, dass sie von der anderen übervorteilt wird, gibt es solche Probleme. 

Ich denke, vor lauter Recht haben wollen, sollten wir die Balance, die für ein Arbeitsverhältnis, welches beiden Seiten zugute kommt, nicht aus den Augen verlieren.

@Interesierter

die Balance, die für ein Arbeitsverhältnis, welches beiden Seiten zugute kommt, nicht aus den Augen verlieren.

Es gibt im Arbeitsverhältnis keine "Balance", wenn Du damit ein Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer meinen solltest!

Wenn Du das annimmst, bist Du einem fundamentalen Irrtum erlegen!

@Familiengerd

Lieber Familiengerd,

der Klassenkampf ist vorbei, Marx ist tot und es steht jedem frei, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder es sein zu lassen.

Wir sind im 21. Jahrhundert angekommen, wo sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe begegnen. 

@Interesierter

@ Interesierter:

der Klassenkampf ist vorbei, Marx ist tot

Mit "Klassenkampf" und "Marx" hat das überhaupt nichts zu tun!

es steht jedem frei, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder es sein zu lassen.

Formaljuristisch hast Du Recht - aber eben nur formaljuristisch! Denn erzähle dieses - sorry: saublöde - Märchen z.B. mal einem Arbeitslosen, der auf einen Arbeitsvertrag angewiesen ist!

wo sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe begegnen.

Mit diesem fiktionalen Anspruch kannst Du ja mal in einer konkreten Konfliktsituation Deinem Arbeitgeber gegenüber treten (wobei es dabei selbstverständlich auch auf die konkreten Gegebenheiten und Beziehungen ankommt).

Was Du hier äußerst, sind noch nicht einmal liberalistische Positionen, sondern ist einfach nur "Traumtänzerei" (im schlechteren Fall "Augenwischerei"!)!

@Familiengerd

Auch wenn dich das überraschen mag, trete ich meinem Arbeitgeber mit eben dieser Selbstverständlichkeit regelmäßig gegenüber. 

Den Arbeitgeber als Gegner zu sehen, halte ich für falsch, da jeder Streit den Erfolg des Unternehmens gefährdet, von dem sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber leben.

Und wenn ich mit meinem Arbeitgeber nicht mehr klarkomme, muss ich die Konsequenzen ziehen.

Es ist heuchlerisch, nur die Vorteile mitnehmen zu wollen, die Nachteile der Gegenseite zuzuschieben und sich dann noch ungerecht behandelt zu fühlen.

Je nachdem, was man als Arbeitnehmer zu bieten hat, hat man eben eine stârkere oder keine so starke Position.

@Interesierter

Den Arbeitgeber als Gegner zu sehen

Davon ist in meinen entsprechenden Kommentaren nicht ansatzweise die Rede, und das ist von mir auch nicht intendiert!!

Wenn ich Deiner Aussage, Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden sich auf Augenhöhe bewegen, berechtigt widerspreche, weil das faktisch-rechtlich nämlich absolut nicht der Fall ist, dann ist das nicht gleichbedeutend mit Gegnerschaft!!

Und damit ist auch nicht gesagt, dass man Punkt Feierabend "den Griffel hinschmeißen" soll oder nicht auch mal Mehrarbeit leisten kann, auch wenn das Wohl und Wehe des Arbeitgebers (und ja, auch des eigenen Arbeitsplatzes: da gebe ich Dir auch Recht!) nicht davon abhängt!

Es ist nur schlicht und einfach eine völlige Verkennung der konkreten und realen "Machtverhältnisse", was Du geäußert hast - auch ohne "Marx" und "Klassenkampf"!!

@Familiengerd

Die realen Machtverhältnisse sehen doch so aus, dass ich mich jederzeit von meinem Arbeitgeber trennen kann. Vier Wochen, dann ist Schicht im Schacht. Ich bin dem Arbeitgeber keinerlei Rechenschaft schuldig und Aussicht auf eine Abfindung hat er auch nicht.

Will mein Arbeitgeber zukünftig seinen Betrieb ohne meine Wenigkeit führen, dann sieht das ganz anders aus.

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerrecht. 

Verstehe mich bitte nicht falsch, ich halte das für richtig, aber du solltest dir dieser Fakten bewusst sein und sie in deine Gesamtbetrachtung mit aufnehmen.

@Interesierter

Die realen Machtverhältnisse sehen doch so aus, dass ich mich jederzeit von meinem Arbeitgeber trennen kann.

Selbstverständlich "kann" ein Arbeitnehmer das - am problemlosesten noch, wenn er 500.000 € auf dem Konto liegen hat.

Dass sich ein Arbeitnehmer juristisch problemlos von seinem Arbeitgeber trennen kann, sagt doch überhaupt nichts aus über die grundsätzlich gegebene wirtschaftliche Abhängigkeit von "dem" Arbeitgeber!

Und wenn Du sagst "Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerrecht.", dann liegt der Grund für diesen Sachverhalt genau darin, was ich die ganze Zeit über versuche, Dir zu erklären!

Der Gesetzgeber trägt damit den von mir geschilderten Tatsachen - magst Du sie auch nicht gerne akzeptieren wollen - schlicht und einfach Rechnung!

@Familiengerd

Die faktische Abhängigkeit besteht doch mehr oder weniger beiderseits und ist in großem Maße abhängig von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Die wirklichen "Leistungsträger" eines Betriebes sind keineswegs austauschbar sondern stellen das wahre Kapital eines Unternehmens dar.

Ich würde mal sagen, dass mein Arbeitgeber in viel höherem Maße von mir abhängig ist, als ich es von ihm bin. 

Natürlich ist meine Situation nicht auf alle Arbeitnehmer übertragbar, aber das liegt nicht zuletzt daran, was jeder Einzelne aus sich und seinen Möglichkeiten macht. 

@Interesierter

Ich würde mal sagen, dass mein Arbeitgeber in viel höherem Maße von mir abhängig ist, als ich es von ihm bin.

Selbstverständlich habe ich keine Ahnung von Deinen Fähigkeiten und Kenntnissen, davon, wie wichtig sie für Deinen Arbeitgeber sind!

Vielleicht trifft sie auf Deinen Arbeitgeber als Person zu, sicher aber nicht auf ihn als Systemelement - und erst recht nicht, was wirtschaftliche Abhängigkeit betrifft.

Und wie sagt man doch so allgemein: "Kein Arbeitnehmer ist unersetzlich!" - vielleicht hast Du das vergessen.

@Familiengerd

Natürlich ist jeder Arbeitnehmer ersetzbar. Aber auch du kannst nicht abstreiten, dass die Möglichkeiten des Ersetzens mit zunehmenden Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers immer kleiner und immer teurer werden. 

Deswegen ist Bildung bzw. das Fehlen dieser das Hauptproblem, welches den Arbeitnehmer in die Abhängigkeit treibt. Mitarbeiter, die praktisch nichts können, sind beliebig und billig ersetzbar, während Mitarbeiter mit umfangreichen Kenntnissen und Fähigkeiten nur sehr schwer ersetzbar sind und deswegen von den Betrieben gehalten werden, soweit das geht. 

Deswegen verdienen hochqualifizierte Fachkräfte auch viel mehr, als unqualifizierte Hilfskräfte. Letztlich ist auch der Arbeitsmarkt ein Markt, der nach den Grundsätzen eines jeden Marktes funktioniert. Knappe und kostbare Ware ist teuer und begehrt, während einer Ware, die im Überfluss vorhanden ist, kaum ein Wert beigemessen wird. 

So bestimmt der Arbeitnehmer über seinen eigenen Bildungsstand zu einem guten Teil selbst, auf welcher Augenhöhe er seinem Arbeitgeber gegenübertritt. 

Zunächst mal hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden. Der Arbeitgeber hat die Wahl, die Stunden als Freizeit abzugelten oder sie auszuzahlen.

Dazu gibt es im Tarifvertrag BAP/BZA allerdings genaue Vorschriften, die dem Arbeitgeber je nach konkreter Situation diese Wahl eben nicht erlauben!!

Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen.

Vor allem aber ist der Arbeitsvertrag die Manifestierung eines Abhängigkeitsverhältnisses zulasten des Arbeitnehmers. Unter Anderem auch das hat dazu geführt, dass die Bestimmungen zu den
gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer "vorteilhafter" ausfallen als für den Arbeitgeber!

da er sich die für den Augenblick höhere Einkommenssteuer mit der Steuererklärung für 2016 wieder zurückholen kann

Wenigstens das ist richtig!

@Familiengerd

Vor allem aber ist der Arbeitsvertrag die Manifestierung eines Abhängigkeitsverhältnisses zulasten des Arbeitnehmers. 

Bitte lass den alten Marx im Regal stehen, wir sind im 21. Jahrhundert und der Klassenkampf ist vorbei!

@Interesierter

Das hat mit "Marx" und "Klassenkampf" überhaupt nichts zu tun!

Deine Aussagen lassen nur den Schluss zu, dass Du völlig falsche Auffassungen vom eigentlichen Charakter der konkret-inhaltlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hast.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind formalgesetzlich gleich - aber eben nur formalgesetzlich! Das Postulat des Bürgerlichen Gesetzbuches vom "Gleichgewicht der Kräfte" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Vertragspartner ist eine Fiktion!

Dass auch der Gesetzgeber nicht von einem Gleichgewicht oder einer Balance (wie Du sagst) ausgeht, habe ich mit dem Beispiel der Kündigungsfristen erklärt - das habe ich mir auch nicht "an den Haaren herbei gezogen", falls Du das vermuten solltest, sondern das wird Dir jeder Arbeitsrechtler (wenn man nicht gerade Naujoks heißt und aus Hamburg kommt, der als einer der wenigen nur Arbeitgeber vertritt und sich damit rühmt, jeden -!!!- Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis kicken zu können) erklären können!

mein Gefühl sagt mir, dass es zwar nicht optimal läuft, im Gegenteil, aber da es kurz vor Vertragsablauf ist, der AN nun die offenen Forderungen erhalten wird.
Sollte dies nicht der Fall sein, so kann er anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, besonders um die Krankheitstage entsprechend der Richtigkeit auszuzahlen.

muss AN sehr viel mehr steuern zahlen, und ihm gehen einige hundert Euro flöten

Das ist aber in der Regel nur mittelfristig der Fall....denn zuviel gezahlte Steuern kann man bekanntlich über die Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr zurück bekommen.

"Das ist aber in der Regel nur mittelfristig der Fall....denn zuviel gezahlte Steuern kann man bekanntlich über die Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr zurück bekommen"

Hat man hierbei wirklich keinen Nachteil?

Zwei vereinfachte beispiele:
1. AN bekommt über 2 Monate jeweils 2000€ und bezahlt jeweils 600€ Steuern. Somit insgesamt 1200€ Steuern.

2. AN bekommt an einem Monat 4000€ und bezahlt 1800€ steuern.

Bekäme AN jetzt etwa das Mehr an Steuern (600€) im Beispiel zwei mit der Einkommenssteuererklärung zurück ?

Danke schonmal

@molzhichel

Einfache Antwort: JA!

@molzhichel

@molzhichel...ich war kurz weg, daher jetzt erst meine Antwort: ja, denn bei der Steuererklärung (die du unbedingt machen solltest) sind die Jahressummen relevant, das bedeutet: es ist vollkommen egal, wann der AN welche Steuern zahlen musste, denn hierbei zählen die Gesamtbruttoeinnahmen des Jahres und die Gesamtsteuern. Wenn man "klug" alle Sonderausgaben, Krankheitskosten, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc. in der Erklärung geltend macht, so verringern sich die zu zahlenden Steuern. Die "zuviel gezahlten" Steuern werden erstattet. Ich aknn dir die Steuersoftware WISO sehr empfehlen, günstig und gut und am Ende natürlich auch wieder steuerlich absetzbar ;-)

P.S.: Natürlich ist es in dem Monat, in dem das Bruttoentgeld sehr hoch ist und entsprechend besteuert wird, ärgerlich, netto relativ wenig "herauszubekommen".

rechtlich sehe ich das ähnlich wie die anderen. AN hat Fristen versäumt. Nichts anderes geht aus deiner Beschreibung oben hervor.

Das ihm viel Geld flöten geht stimmt nicht, denn durch eine Einkommenssteuererklärung bekommt er - je nach dem wie seine finanzielle Lage ist - alles oder zumindest einen Teil wieder

Welche fristen hat an versäumt? Aus welchem teil meiner Beschreibung geht das hervor? Um die fälligen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, bleiben AN noch 24 Monate zeit, falls du diese fristen meinst

@molzhichel

Es geht um die tarifvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen.

Nach diesen Fristen aus dem BAP/BZA-Tarifvertrag wären die entsprechenden Ansprüche verfallen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (für in 2016 entstandene oder fällige gewordene Ansprüche also bis zum 31.12.2019) greift nur dann, wenn es keine vertraglichen Ausschlussfristen gibt.

@Familiengerd

Bei den Ausschlussfristen findet keine tarifvertragliche Regelung Anwendung, die sind zugunsten des AN im Arbeitsvertrag anders geregelt