4 Monate krankgeschrieben, wird das Unternehmen mich jetzt kündigen, was passiert?

9 Antworten

Naja, können können sie, wenn sie alles Rechtliche einhalten.

Krank schützt vor Kündigung nicht, unbefristet und längere Betriebszugehörigkeit auch nicht.

Andererseits kriegst Du ja eh nach 6 Wochen AU das Krankengeld von der KK, nicht mehr Lohnfortzahlung vom AG.

Dadurch können sie das schon wieder entspannter sehen.

Sollte eine Kündigung kommen, dann sollte sich Anwalt oder Gewerkschaft die angucken und Du legst Kündigungsschutzklage ein.

Kann die Kündigung nur durchführen wenn der Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen den Arbeitsplatz nicht mehr braucht, aber auch da ist eien Verwendung an einer anderen Stelle möglich.

Lediglich wenn er belegen kann dass ihm das Alles aus Wirtschaftrlichen Gründen nicht möglich ist kann er kündigen.

Aber auch dann wenn keinen effektive Heilung möglich ist und du daher zu oft dem Unternehmen fehlen wirst, sodass es nur mit Verlusten vrbunden ist.

Müsste ber das Arbeitsgericht entscheiden..

Grundsätzlich kann, entgegen der Antworten meiner Vorredner, ein Arbeitgeber immer eine Kündigung aussprechen.
Der gekündigte Arbeitnehmer muss dann eine Kündigungsschutzklage anstreben und von einem Arbeitsgericht feststellen lassen, ob die Kündigung wiksam war oder nicht.
Gerade bei Kleinbetrieben, die auf jeden Mitarbeiter angewiesen sind, ist es nicht unüblich Langzeitkranken eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen, die dann auch von vielen Arbeitsgerichten als wirksam eingestuft werden, da dort betriebliche Belange eine größere Rolle spielen als bei großen Unternehmen mit vielen Mitarbeitern.
Auch hat nicht jeder die Nerven den Arbeitgeber auf Wiedereinstellung zu verklagen, diesen Weg zu gehen.
Bei großen Betrieben mit vielen Mitarbeitern wird nach langer Krankeit i.d.R ein Rückkehrgespräch geführt und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eingeleitet. Hier kann es passieren, dass man dann evtl. an einem anderen Arbeitsplatz untergebracht wird.

Wapiti201264  07.11.2019, 08:25

Das macht aber keinen Sinn, da der AG seit 2,5 Monaten gar nicht mehr für die FS zahlen muß und sicher schon jemanden eingestellt hat, der die Arbeit erledigt.

Fraglich ist, was passiert, wenn der FS wieder gesund ist und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren will.

Aber das ist so abhängig von so vielen Faktoren, die wir hier nicht beurteilen können...

Personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigungen sind nicht so einfach.

Wenn Du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist (was ja der Fall ist) und es sich nicht gerade um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt, muss schon einiges zusammenkommen, damit man personenbedingt kündigen kann.

Auf die Bedingungen bei vielen Kurzerkrankungen gehe ich jetzt nicht ein. Bei Dir handelt es sich um eine Langzeiterkrankung.

Bei Langzeiterkrankungen hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 29.4.1999 eine acht Monate andauernde Erkrankung schon als Langzeiterkrankung anerkannt. Deine vier Monate reichen dafür nicht.

Dein AG muss Dir ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten. Das musst Du nicht annehmen, kannst das aber. Es soll in diesem Gespräch nach Möglichkeiten gesucht werden, Deine Situation am Arbeitsplatz dahingehend zu verändern/verbessern, dass es Dir zukünftig besser geht und Du keine so langen Ausfallzeiten hast.

Bietet ein AG kein BEM an und kündigt, wird ein Arbeitsrichter die Kündigung zurückweisen.

Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss außerdem eine "Drei-Stufen-Prüfung gemacht werden.

Da muss (1.) eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die (2.) eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen zur Folge hat und es muss (3.) festgestellt werden, dass dem AG eine weitere Beschäftigung nicht zuzumuten ist.

Wenn es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, kannst Du Dich auch an diesen wenden. Der kann Dich dann auch aufklären. Bei einer beabsichtigten Kündigung muss er sowieso vorab umfassend informiert werden.

Wie aber schon erwähnt, werden diese vier Monate für eine personenbedingte Kündigung nicht reichen (ausgenommen Kleinbetrieb). Gute Besserung